Fragen-Sammlung

    Fragen zu Strom gemeinsam nutzen

    Energiegemeinschaften (ZEV, vZEV, LEG) — gemeinsam Solarstrom nutzen.

    Eine Energiegemeinschaft ermöglicht es, lokal produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Anstatt überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, kann er direkt an weitere Gebäude, Wohnungen oder Unternehmen in der näheren Umgebung weitergegeben oder verkauft werden. Dadurch steigt der Eigenverbrauch, die Einspeisung ins öffentliche Netz wird reduziert und der lokal erzeugte Solarstrom kann besser genutzt werden.

    So wird lokal produzierte Energie auch lokal verbraucht. Gleichzeitig werden gebäudeübergreifende Optimierungen möglich, das Stromnetz entlastet und Stromproduktion sowie Stromverbrauch besser aufeinander abgestimmt. Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Modelle wie ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) infrage.

    Gerne unterstützen wir Sie dabei, das passende Modell für Ihre Liegenschaft zu finden. Mehr dazu erfahren Sie im zugehörigen Artikel.

    Alle drei Modelle verfolgen dasselbe Ziel: Solarstrom möglichst dort zu nutzen, wo er produziert wird. Sie unterscheiden sich jedoch in ihren technischen Voraussetzungen und darin, wer teilnehmen kann.

    • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV): Eignet sich insbesondere für Doppel-Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder kleinere Areale. Mehrere Endverbraucher nutzen den Solarstrom hinter demselben Netzanschlusspunkt gemeinsam. In der Praxis befinden sich die Teilnehmenden meist hinter demselben Hausanschlusskasten.
    • Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV): Eignet sich insbesondere für Quartiere, Nachbarschaften oder grössere Areale. Mehrere Endverbraucher nutzen den lokal produzierten Solarstrom gemeinsam, sofern ihre Gebäude über denselben Verknüpfungspunkt des Verteilnetzbetreibers angeschlossen sind. Die bestehende Netzinfrastruktur kann dabei weiterhin genutzt werden. Die bestehende Netzinfrastruktur bleibt dabei erhalten und kann genutzt werden. Der Verknüpfungspunkt befindet sich häufig in einem Kabelverteilkasten des Verteilnetzbetreibers am Strassenrand.
    • Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Mit einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft kann Solarstrom innerhalb eines lokalen Netzgebiets über das öffentliche Verteilnetz an weitere Teilnehmende verkauft werden. Je nach Netzgebiet kann sich eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft über ein ganzes Quartier oder eine Gemeinde erstrecken. Für die Nutzung des Verteilnetzes wird – abhängig von der Netzebene – ein Rabatt von 20 % oder 40 % auf die Netznutzung gewährt.

    Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Liegenschaft, der Netzanschlusssituation und den technischen Voraussetzungen ab.

    Die Messung und Abrechnung hängen vom gewählten Modell ab. Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) erfolgt die interne Messung über private Messsysteme. Bei einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) werden dafür die Smart Meter beziehungsweise die Messeinrichtungen des Verteilnetzbetreibers genutzt.

    Je nach Modell übernehmen die Eigentümerin oder der Eigentümer, eine Verwaltung, ein spezialisierter Abrechnungsdienstleister, die Betreiberin oder der Betreiber der Energiegemeinschaft oder der Verteilnetzbetreiber die Abrechnung. Wer welche Aufgaben übernimmt, sollte bereits in der Planungsphase festgelegt werden.

    Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig ein Mess- und Abrechnungskonzept zu erstellen. Darin wird definiert, wer den Strom misst, wer die Abrechnung erstellt und wie der lokal produzierte sowie der aus dem Netz bezogene Strom den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung eines passenden Mess- und Abrechnungskonzepts für Ihre Liegenschaft.

    Ob ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) die passende Lösung ist, hängt von Ihrer Liegenschaft und Ihren Zielen ab.

    Wir prüfen die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und zeigen Ihnen auf, welches Modell den grössten Nutzen für Ihre Liegenschaft bietet.

    Kann der produzierte Solarstrom innerhalb der Energiegemeinschaft nicht vollständig genutzt werden, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhält die Betreiberin oder der Betreiber der Photovoltaikanlage eine Einspeisevergütung des zuständigen Verteilnetzbetreibers.

    Falls das lokale Elektrizitätswerk keine eigene Einspeisevergütung festlegt, gelten die gesetzlichen Vorgaben beziehungsweise die entsprechenden Marktpreise. Mehr dazu erfahren Sie im zugehörigen Artikel.

    Ja. Energiegemeinschaften lassen sich stufenweise kombinieren: Zuerst wird Strom im eigenen Gebäude genutzt, dann innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV), anschliessend über einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und schliesslich innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Erst wenn auch dort keine Nachfrage besteht, wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist.

    Natalie – Ansprechperson engitec.care

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