Fragen zu Hagelschaden an Solaranlagen
Häufige Fragen zum Thema Hagelschaden an Solaranlagen — kompakt beantwortet von engitec.care.
Am Freitagmorgen, 28. August 2026, zog ein heftiges Unwetter über Winterthur und weitere Regionen der Nordostschweiz. Besonders betroffen waren unter anderem Wülflingen und Oberwinterthur. Gemeldet wurden grosse Hagelkörner sowie Schäden an Dächern, Dachfenstern, Fahrzeugen und Bäumen.
Vom Hagelunwetter betroffen waren unter anderem Winterthur, das Zürcher Unterland, das Zürcher Weinland, Teile des Thurgaus und angrenzende Regionen der Ostschweiz.
Die Intensität des Hagels konnte innerhalb einer Region unterschiedlich ausfallen. Deshalb ist nicht automatisch jede Solaranlage am gleichen Standort gleich stark betroffen.
Besonders getroffen wurden Winterthur, Bülach, Seuzach, Stadel, Rorbas, Embrach, Neftenbach, Dättlikon, Dinhard und Rickenbach. Dort fielen stellenweise 4 bis 6 Zentimeter grosse Hagelkörner.
Ja. Ein Hagelschaden an einer Solaranlage kann das Modulglas, die Modulrahmen, Kabel, Steckverbindungen und weitere Komponenten betreffen. Sichtbare Schäden sind zum Beispiel Risse, Einschlagstellen, Dellen oder Verformungen an den Solarmodulen.
Achten Sie auf folgende Anzeichen:
- Risse oder Einschlagstellen im Modulglas
- Dellen oder andere Spuren auf den Solarmodulen
- beschädigte oder verformte Modulrahmen
- beschädigte Kabel oder Steckverbindungen
- Fehlermeldungen am Wechselrichter
- auffällige Veränderungen im Energiemonitoring
- ein ungewöhnlicher Rückgang des Solarertrags
- Schäden an Dachziegeln, Dachfenstern oder Oberlichtern
Nicht alle Hagelschäden an Solarmodulen sind mit blossem Auge erkennbar. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir eine fachgerechte Prüfung Ihrer Anlage.
Auch wenn Ihre Solaranlage auf den ersten Blick unbeschädigt aussieht, können durch Hagel Schäden entstanden sein, die nicht sofort erkennbar sind. Schauen Sie sich deshalb auch die Umgebung und benachbarte Gebäude an: Sind dort Hagelschäden an Solarmodulen sichtbar, sollten Sie vorsorglich eine Meldung bei Ihrer Gebäudeversicherung machen.
Beobachten Sie in den Wochen nach dem Unwetter den Ertrag Ihrer Anlage und die Meldungen des Wechselrichters. Ein ungewöhnlicher Ertragsrückgang oder neue Fehlermeldungen können auf einen Schaden hinweisen.
Da Zellschäden mit blossem Auge häufig nicht erkennbar sind, kann nach starkem Hagel eine Prüfung der Module sinnvoll sein. Ob eine solche Prüfung notwendig ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Schadenexperten Ihrer Gebäudeversicherung.
In den meisten Fällen können Sie Ihre Solaranlage nach einem Hagelereignis weiterlaufen lassen, sofern keine sichtbaren Schäden oder Fehlermeldungen auftreten.
Da Hagel jedoch auch Schäden verursachen kann, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind, empfehlen wir nach starkem Hagel eine Kontrolle der Anlage.
Lassen Sie den betroffenen Anlagenteil möglichst rasch abschalten. Das übernimmt eine Fachperson oder eine entsprechend instruierte Person; wie das bei Ihrer Anlage funktioniert, ist im Anlagenhandbuch beschrieben, das Sie bei der Abnahme erhalten haben.
Schalten Sie die Anlage danach nicht selbst wieder ein. Die Freigabe erfolgt erst nach der Kontrolle durch eine Fachperson.
Melden Sie den Schaden anschliessend Ihrer Versicherung und uns, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Nein. Solarmodule können auch bei ausgeschaltetem Wechselrichter unter Spannung stehen.
Berühren Sie deshalb keine beschädigten Solarmodule, Kabel oder andere Anlagenteile und betreten Sie das Dach nicht.
Nein. Versuchen Sie nicht, beschädigte Solarmodule auf dem Dach selbst zu sichern oder abzudecken.
Aufgrund der Absturzgefahr und möglicher elektrischer Gefahren sollten solche Arbeiten durch eine Fachperson ausgeführt werden.
Bei Rauchentwicklung, Brand, sichtbaren elektrischen Schäden oder einer anderen akuten Gefahr halten Sie Abstand zur Anlage und verlassen Sie den Gefahrenbereich.
Berühren Sie keine beschädigten Solarmodule, Kabel oder Anlagenteile. Bei unmittelbarer Gefahr alarmieren Sie den zuständigen Notruf.
Bei einer in die Dachfläche integrierten Solaranlage können Hagelschäden dringlicher sein. Beschädigungen können die Funktion der Dachhaut beeinträchtigen und beispielsweise dazu führen, dass Wasser in das Gebäude eindringt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Schadenmeldung an, wenn Ihre Solaranlage in die Dachfläche integriert ist. Wir berücksichtigen dies bei der Beurteilung der Dringlichkeit.
Das Vorgehen ist je nach Kanton unterschiedlich. Häufig besteht die Möglichkeit, den Schaden über ein Onlineformular der zuständigen Gebäudeversicherung zu melden.
Parallel dazu können Sie den Schaden über unser Formular bei uns melden. Anschliessend nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und klären das weitere Vorgehen. Je nach Schadenfall führen wir die notwendigen Sichtprüfungen und Messungen durch und erstellen einen entsprechenden Bericht für Ihre Versicherung.
Zwingend ist eine Meldung nicht, wenn Sie keinen Schaden feststellen. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil nicht jeder Hagelschaden sichtbar ist.
Fristen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Versicherung. Klären Sie deshalb früh mit Ihrer Versicherung ab, bis wann eine Meldung möglich ist.
Je nach Schadenbild können unterschiedliche Prüfverfahren zum Einsatz kommen.
Eine Elektrolumineszenz-Prüfung eignet sich insbesondere dazu, nicht sichtbare Zellschäden wie Mikrorisse und Zellbrüche sichtbar zu machen. Eine Thermografie kann ergänzend eingesetzt werden, ist für die Erkennung solcher Schäden jedoch nur eingeschränkt geeignet.
Mit einer Elektrolumineszenz-Prüfung können nicht sichtbare Zellschäden wie Mikrorisse und Zellbrüche sichtbar gemacht werden.
Dadurch lässt sich der Zustand der Solarzellen genauer beurteilen, auch wenn von aussen keine Schäden erkennbar sind.
Bei einer Thermografie wird die Wärmeverteilung der Solarmodule mit einer Wärmebildkamera untersucht. Auffällige Temperaturunterschiede können Hinweise auf bestimmte Defekte geben.
Für die Erkennung von Zellbrüchen ist die Thermografie jedoch nur eingeschränkt geeignet. Insbesondere unmittelbar nach einem Hagelereignis können hauptsächlich grössere Zellschäden thermisch erkennbar sein.
Die Thermografie kann deshalb ergänzend eingesetzt werden. Bei Verdacht auf nicht sichtbare Zellbrüche ist eine Elektrolumineszenz-Prüfung besser geeignet.
Die Kosten hängen vom Umfang der Prüfung, vom Anlagenstandort und vom benötigten Prüfbericht ab. Wir besprechen den voraussichtlichen Aufwand mit Ihnen, bevor wir die Prüfung durchführen.
Ja. Wir prüfen Solaranlagen in Winterthur und in weiteren Regionen der Nordostschweiz. Dazu gehören unter anderem das Zürcher Unterland, das Zürcher Weinland, Teile des Thurgaus und angrenzende Regionen der Ostschweiz.
Ob und wann eine Prüfung möglich ist, klären wir gerne anhand Ihrer Angaben und des Anlagenstandorts.
Im Kanton Zürich gehören fest mit dem Gebäude verbundene Solarenergieanlagen grundsätzlich zum Versicherungsumfang der Gebäudeversicherung.
Nach aktuellem Informationsstand gibt es bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich noch keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme. Die Beurteilung erfolgt individuell durch den zuständigen Schadenexperten.
Aus bisherigen Erfahrungen in den betroffenen Hagelgebieten bestehen derzeit folgende Richtwerte:
- Bei 1 bis 59 Prozent Glasbruch werden die Kosten einer Elektrolumineszenz-Prüfung häufig von der Gebäudeversicherung übernommen.
- Ab 60 Prozent Glasbruch kann die Solaranlage als Totalschaden beurteilt werden.
- Ohne sichtbaren Glasbruch kann eine Kostenübernahme davon abhängen, ob bei der Untersuchung tatsächlich defekte Solarmodule festgestellt werden.
Diese Werte sind keine verbindlichen Vorgaben der Gebäudeversicherung. Entscheidend ist immer die Beurteilung des individuellen Schadenfalls durch den zuständigen Schadenexperten.
Wir empfehlen deshalb, das weitere Vorgehen und die Kostenübernahme vor einer Elektrolumineszenz-Prüfung mit dem Schadenexperten der Gebäudeversicherung abzusprechen. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.
Das hängt vom Schadenbild ab. Kabel, Steckverbindungen oder einzelne Bauteile lassen sich oft instand setzen. Beschädigte Solarmodule werden in der Regel ersetzt, da sich Glas und Zellen nicht reparieren lassen.
Nach der Prüfung zeigen wir Ihnen die möglichen Varianten und übernehmen auf Wunsch Reparatur, Ersatz und die weitere Betreuung Ihrer Anlage.
Bewahren Sie beschädigte oder bereits ausgebaute Solarmodule grundsätzlich auf, bis der Schadenfall mit der Versicherung abgeschlossen ist. Entsorgen Sie diese nicht ohne vorherige Rücksprache.
Die spätere Entsorgung erfolgt fachgerecht über die vorgesehenen Recyclingwege.

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