
Herkunftsnachweise bei Photovoltaik: Zusätzliche Einnahmen ohne Mehraufwand?
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, produziert nicht nur Strom, sondern auch Herkunftsnachweise (HKN). Diese können in vielen Fällen separat vermarktet werden und zusätzliche Einnahmen generieren. Trotzdem wissen viele Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber nicht, dass neben dem Strom ein zweites Produkt entsteht.

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer einer Photovoltaikanlage beschäftigen sich mit Eigenverbrauch, Einspeisevergütung oder Batteriespeichern. Herkunftsnachweise spielen dagegen oft nur eine Nebenrolle. Dabei können sie einen zusätzlichen Wert darstellen.
Wer Solarstrom produziert, erzeugt nämlich nicht nur elektrische Energie. Gleichzeitig entsteht ein Nachweis über die Herkunft dieser Energie. Dieser Herkunftsnachweis kann in vielen Fällen unabhängig vom Strom selbst vermarktet werden.
Jede produzierte Kilowattstunde Solarstrom erzeugt zwei Produkte: den Strom selbst und den dazugehörigen Herkunftsnachweis.
Wie viel sind Herkunftsnachweise wert?
Die Vergütung unterscheidet sich je nach Energieversorger, Gemeinde und Vermarktungsmodell.
Viele Elektrizitätswerke kaufen Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen in ihrem Versorgungsgebiet aktiv an. Je nach Standort und Abnehmer können dadurch zusätzliche Einnahmen von rund 1 bis 2.5 Rappen pro Kilowattstunde erzielt werden.
Eine Anlage von einem Einfamilienhaus mit einer Jahresproduktion von 10’000 kWh kann dadurch zusätzliche Einnahmen bis zu 250 Franken pro Jahr erzielen.
Warum wissen viele Anlagenbetreiber nichts davon?
Herkunftsnachweise werden bei Photovoltaikprojekten oft nur am Rande thematisiert. Das ist nachvollziehbar, denn während eines Projekts kommen bereits viele neue Themen auf die Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer zu – von der Anlagengrösse über den Eigenverbrauch bis hin zu Förderungen, Einspeisevergütung oder Batteriespeichern.
In Gesprächen mit Kundinnen und Kunden stellen wir jedoch immer wieder fest, dass viele gar nicht wissen, dass neben dem Strom auch Herkunftsnachweise entstehen und diese einen eigenen Wert haben können. Genau deshalb haben wir diesen Beitrag erstellt. Er soll einen verständlichen Überblick darüber geben, was Herkunftsnachweise sind, wie sie funktionieren und welche Möglichkeiten es gibt, diese zusätzlich zu vermarkten.
Welche Energieversorger kaufen Herkunftsnachweise in der Schweiz?
Viele Energieversorger kaufen Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen an. Die Vergütung und die Bedingungen unterscheiden sich jedoch teilweise deutlich. In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Energieversorger in Zürich, Thurgau und Aargau.
| Energieversorger | HKN-Abnahme | HKN-Vergütung |
|---|---|---|
| Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) | Ja | bis 3.0 Rp./kWh |
| Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) | Ja | 3.0 Rp./kWh |
| Stadtwerk Winterthur | Ja | 2.5 Rp./kWh im Vertragsmodell 2026 |
| THURGIE AG | Ja | 1–4 Rp./kWh (abhängig von der eingespeisten Energiemenge) |
| AEW Energie AG | Ja | 3.0 Rp./kWh |
Ja. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) kaufen Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen an und vergüten diese aktuell mit bis zu 3.0 Rp./kWh.
Ja. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) kauft Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen an und vergütet diese aktuell mit 3.0 Rp./kWh.
Ja. Stadtwerk Winterthur kauft Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen an. Die Vergütung beträgt im Vertragsmodell 2026 aktuell 2.5 Rp./kWh.
Ja. Die THURGIE AG kauft Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen an. Die Vergütung beträgt je nach eingespeister Energiemenge zwischen 1 und 4 Rp./kWh.
Ja. Die AEW Energie AG kauft Herkunftsnachweise von Photovoltaikanlagen bis 30 kVA an und vergütet diese aktuell mit 3.0 Rp./kWh.
Wir bemühen uns, diese Übersicht laufend aktuell zu halten. Energieversorger passen ihre Vergütungen und Bedingungen für Herkunftsnachweise jedoch regelmässig an. Massgebend sind deshalb immer die aktuellen Angaben des jeweiligen Energieversorgers. Falls Ihnen eine Änderung auffällt oder Ihr Energieversorger in der Übersicht fehlt, freuen wir uns über eine Nachricht.
Möchten Sie wissen, was Ihre Herkunftsnachweise wert sind?
Wir prüfen, ob und wie sich die Herkunftsnachweise Ihrer Anlage in Ihrer Gemeinde oder über den Markt zusätzlich vermarkten lassen — ohne Veränderung an der Anlage.
Häufige Fragen
Ein Herkunftsnachweis (HKN) belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus einer erneuerbaren Energiequelle stammt. Bei einer Photovoltaikanlage bestätigt er, dass der produzierte Strom aus Solarenergie erzeugt wurde.
Da sich Strom im Netz nicht nach seiner Herkunft unterscheiden lässt, schaffen Herkunftsnachweise die nötige Transparenz. Sie ermöglichen es Energieversorgern, Unternehmen und Endverbrauchern nachzuweisen, woher ihr Strom stammt.
Dadurch entstehen vereinfacht gesagt zwei Märkte: Einer für die elektrische Energie selbst und ein zweiter für die Herkunft dieser Energie. Während der Strom physikalisch ins Netz fliesst oder vor Ort verbraucht wird, kann der Herkunftsnachweis unabhängig davon gehandelt oder verkauft werden.
Herkunftsnachweise werden in der Schweiz von Pronovo ausgestellt. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage bei Pronovo registriert ist und die Stromproduktion erfasst wird.
Je nach Anlagengrösse und Messkonzept werden die Produktionsdaten automatisch oder über entsprechende Meldungen an Pronovo übermittelt. Die ausgestellten Herkunftsnachweise werden anschliessend auf dem Pronovo-Konto der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers geführt.
Ja. Herkunftsnachweise können unabhängig vom eigentlichen Strom vermarktet werden.
Ja. Für jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom wird ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt – unabhängig davon, ob der Strom selbst verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Bei Eigenverbrauch, einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) bleibt der Herkunftsnachweis bestehen und kann grundsätzlich separat vermarktet oder verkauft werden.
Anders ist dies bei einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Dort wird der Herkunftsnachweis gemeinsam mit dem Strom an die Strombezügerinnen und Strombezüger übertragen und direkt entwertet. Ein separater Verkauf der Herkunftsnachweise ist für jene Energie in diesem Fall nicht möglich.
Ja. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) hat keinen Einfluss auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen.
Nein. Wird Strom innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) verkauft, werden die dazugehörigen Herkunftsnachweise automatisch mit dem Strom mitverkauft.