Hagelschaden an SolaranlagenAlle Fragen

    Übernimmt die Versicherung die Kosten einer weiterführenden Prüfung?

    Nach aktuellem Informationsstand gibt es bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich noch keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme. Die Beurteilung erfolgt individuell durch den zuständigen Schadenexperten.

    Aus bisherigen Erfahrungen in den betroffenen Hagelgebieten bestehen derzeit folgende Richtwerte:

    • Bei 1 bis 59 Prozent Glasbruch werden die Kosten einer Elektrolumineszenz-Prüfung häufig von der Gebäudeversicherung übernommen.
    • Ab 60 Prozent Glasbruch kann die Solaranlage als Totalschaden beurteilt werden.
    • Ohne sichtbaren Glasbruch kann eine Kostenübernahme davon abhängen, ob bei der Untersuchung tatsächlich defekte Solarmodule festgestellt werden.

    Diese Werte sind keine verbindlichen Vorgaben der Gebäudeversicherung. Entscheidend ist immer die Beurteilung des individuellen Schadenfalls durch den zuständigen Schadenexperten.

    Wir empfehlen deshalb, das weitere Vorgehen und die Kostenübernahme vor einer Elektrolumineszenz-Prüfung mit dem Schadenexperten der Gebäudeversicherung abzusprechen. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.

    Natalie – Ansprechperson engitec.care

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