
Was verändert sich bei der Vergütung von Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 in der Schweiz?
Ab dem 1. Januar 2027 wird die Vergütung von eingespeistem Solarstrom in der Schweiz angepasst. Neu wird stärker berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt der Strom ins Netz eingespeist wird. Gleichzeitig bleibt die gesetzliche Minimalvergütung für kleinere Photovoltaikanlagen bestehen. Was zunächst kompliziert klingt, lässt sich relativ einfach erklären. In diesem Artikel zeige ich, was sich verändert und was dies für bestehende und neue Photovoltaikanlagen bedeutet.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die Vergütung von Solarstrom anzupassen. Künftig wird stärker darauf ankommen, wann Solarstrom ins Netz eingespeist wird und wie viel Strom zu diesem Zeitpunkt benötigt wird.
Was bedeutet das für Ihre Solaranlage? Es lohnt sich zunehmend, den eigenen Solarstrom dort zu nutzen, wo er entsteht. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihren Solarstrom selbst verbrauchen, in einer Batterie speichern oder mit Ihrer Nachbarschaft teilen und lokal verkaufen.
Besonders spannend: Ihr Solarstrom muss nicht an der eigenen Grundstücksgrenze enden. Über Energiegemeinschaften können auch Menschen in Ihrer Nachbarschaft davon profitieren. So nutzen Sie Ihren Solarstrom möglichst sinnvoll vor Ort und werden gemeinsam ein Stück unabhängiger vom klassischen Strommarkt.
Was verändert sich ab dem 1. Januar 2027?
- Neu wird grundsätzlich der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung für die Vergütung des eingespeisten Solarstroms massgebend sein.
- Damit spielt künftig eine grössere Rolle, wann Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Bei tiefen Marktpreisen fällt auch die Vergütung tiefer aus, bei höheren Marktpreisen entsprechend höher.
- Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht auf eine andere Vergütung einigen können.
- Die gesetzliche Minimalvergütung für kleinere Anlagen (Art. 12a EnV) bleibt bestehen. Für Photovoltaikanlagen unter 30 kW beträgt sie weiterhin 6 Rp./kWh. Auch die Berechnung für Anlagen zwischen 30 kW und 150 kW bleibt unverändert. Für Anlagen ab 150 kW besteht keine gesetzliche Minimalvergütung.
- Die Minimalvergütung wird künftig nicht mehr als fixer Vergütungssatz ausbezahlt, sondern über eine sogenannte Differenzvergütung sichergestellt.
- Der eingespeiste Solarstrom wird grundsätzlich zum Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergütet. Dadurch kann die Vergütung je nach Zeitpunkt der Einspeisung unterschiedlich hoch ausfallen.
- Für Anlagen unter 150 kW wird nach Abschluss jedes Quartals geprüft, ob zusätzlich eine Differenzvergütung ausbezahlt wird. Dafür wird der quartalsweise gemittelte Referenz-Marktpreis mit der für die Anlage geltenden gesetzlichen Minimalvergütung verglichen (Art. 15 EnFV).
- Liegt der quartalsweise gemittelte Referenz-Marktpreis unter der gesetzlichen Minimalvergütung, besteht zusätzlich Anspruch auf die Differenz zwischen diesen beiden Werten. Dieser Differenzbetrag wird für die im entsprechenden Quartal eingespeiste Energie ausbezahlt (Art. 15 Abs. 1bis EnG).
- Einfach gesagt: Bei Anlagen unter 150 kW kann die Vergütung künftig aus zwei Teilen bestehen: dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung und, wenn der quartalsweise gemittelte Referenz-Marktpreis unter der Minimalvergütung liegt, einer zusätzlichen Differenzvergütung für die im entsprechenden Quartal eingespeiste Energie.
So funktioniert das neue System!
Das neue Vergütungssystem ist zugegeben nicht ganz einfach zu verstehen. Marktpreis, Referenz-Marktpreis, Minimalvergütung und Differenzvergütung greifen ineinander. Falls Sie also beim ersten Lesen noch nicht ganz durchblicken, sind Sie damit nicht allein. Schauen wir uns deshalb Schritt für Schritt an, was sich dahinter verbirgt.
Hinter der ganzen Komplexität steckt nämlich ein durchaus nachvollziehbarer Gedanke: Solarstrom soll künftig stärker danach vergütet werden, wann er ins Netz eingespeist wird und wie viel Strom zu diesem Zeitpunkt benötigt wird. Gleichzeitig soll es attraktiver werden, den eigenen Solarstrom direkt zu nutzen, für später zu speichern oder lokal mit anderen zu teilen. So können Produktion und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt und die Stromnetze entlastet werden.
Für kleinere Anlagen bleibt mit der Minimalvergütung trotzdem eine gewisse Absicherung gegenüber besonders tiefen Marktpreisen bestehen. Für die Planung einer Solaranlage bedeutet das allerdings auch ein Umdenken: Es geht künftig nicht mehr nur darum, möglichst viel Solarstrom zu produzieren. Entscheidend wird zunehmend auch, wann, wo und wie dieser Strom genutzt wird.
Aber was bedeutet das nun konkret? Am einfachsten lässt sich das anhand eines einzelnen Tages zeigen. Dafür nehmen wir den 16. April 2025 und wenden auf die tatsächlichen Marktpreise dieses Tages die ab 2027 geltende Vergütungslogik an. Zusätzlich verwenden wir den Referenz-Marktpreis des zweiten Quartals 2025. So wird aus der etwas trockenen Theorie hoffentlich ein verständliches Beispiel.

Schauen wir uns nun die Grafik genauer an. Die schwarze Linie zeigt den Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt der Einspeisung. Dieser verändert sich im Laufe des Tages und bildet zunächst die Grundlage für die Vergütung des eingespeisten Solarstroms.
Ob später noch eine Differenzvergütung hinzukommt, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Das zeigt sich erst nach Abschluss des Quartals. Dann wird der quartalsweise gemittelte Referenz-Marktpreis mit der gesetzlichen Minimalvergütung verglichen. Das Bundesamt für Energie publiziert diesen Referenz-Marktpreis jeweils nach Abschluss des Quartals.
In unserem Beispiel liegt der Referenz-Marktpreis für das zweite Quartal 2025 bei rund 2,76 Rp./kWh. Für eine Photovoltaikanlage unter 30 kW beträgt die gesetzliche Minimalvergütung 6 Rp./kWh. Die Differenz beträgt somit 3,24 Rp./kWh. Dieser Betrag wird nachträglich für die im entsprechenden Quartal eingespeiste Energie vergütet.
Machen wir es an einer einzelnen Stunde konkret: Am 16. April 2025 um 13 Uhr liegt der Marktpreis bei 8,99 Rp./kWh. Für den zu diesem Zeitpunkt eingespeisten Solarstrom gilt zunächst dieser Marktpreis. Nach Abschluss des Quartals kommen in unserem Beispiel rückwirkend 3,24 Rp./kWh hinzu. Damit ergibt sich für diese Energie insgesamt eine Vergütung von 12,23 Rp./kWh.
Genau diesen Unterschied zeigt die grüne Linie. Sie liegt in unserem Beispiel über den gesamten Tag 3,24 Rp./kWh über der schwarzen Linie und zeigt die Vergütung inklusive der nachträglich ermittelten Differenzvergütung. Die Vergütung kann sich damit aus zwei Teilen zusammensetzen: dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung und einer zusätzlichen Differenzvergütung, sofern der quartalsweise gemittelte Referenz-Marktpreis unter der für die Anlage geltenden Minimalvergütung liegt.
Falls Sie jetzt noch genauer wissen möchten, wie diese Differenz zustande kommt und wie Marktpreis, Referenz-Marktpreis und Minimalvergütung zusammenspielen, habe ich das im Artikel «Wie funktioniert die Differenzvergütung bei Solarstrom ab dem 1. Januar 2027 in der Schweiz?» ausführlicher erklärt.
Was bedeutet die Änderung für meine Solaranlage?
Die Änderungen ab 2027 bieten auch die Chance, den eigenen Solarstrom neu zu betrachten. Je mehr davon selbst genutzt, gespeichert oder in der Umgebung verbraucht wird, desto weniger abhängig ist man von schwankenden Marktpreisen und vom Strombezug aus dem Netz.
Es macht Freude zu sehen, wenn das eigene Dach nicht nur Strom produziert, sondern damit auch das eigene Zuhause versorgt wird. Je mehr davon direkt selbst genutzt wird, desto weniger Strom muss aus dem Netz bezogen werden.
Das kann ganz einfach beginnen. Das Elektroauto lädt, wenn die Sonne scheint. Die Wärmepumpe läuft häufiger während des Tages und andere grössere Verbraucher werden passend zur Solarstromproduktion gesteuert.
Es lohnt sich deshalb, den eigenen Verbrauch genauer anzuschauen. Oft lässt sich bereits mit einfachen Anpassungen mehr Solarstrom selbst nutzen. Je nach Anlage können auch technische Lösungen helfen, den Eigenverbrauch weiter zu erhöhen.
Das schafft mehr Unabhängigkeit und gleichzeitig das gute Gefühl, möglichst viel mit dem Strom vom eigenen Dach zu versorgen.
Die eigene Solaranlage produziert häufig genau dann am meisten Strom, wenn zu Hause wenig davon gebraucht wird. Am Abend ist es oft umgekehrt.
Mit einem Batteriespeicher lässt sich ein Teil des Solarstroms vom Tag für später aufbewahren. So kann auch am Abend noch Strom vom eigenen Dach genutzt werden, obwohl die Sonne längst untergegangen ist.
Auch wirtschaftlich lohnt es sich, Batteriespeicher neu zu prüfen. Die Preise sind in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Gleichzeitig machen die neuen Rahmenbedingungen eine zeitlich flexiblere Nutzung des eigenen Solarstroms interessanter.
Ob sich ein Speicher für die eigene Anlage lohnt und welche Grösse passt, sollte individuell geprüft werden.
Solarstrom muss nicht am eigenen Grundstück enden.
Produziert das eigene Dach mehr Strom, als selbst benötigt wird, gibt es Möglichkeiten, diesen Strom auch an Menschen und Gebäude in der Umgebung zu verkaufen. Vielleicht benötigt das Mehrfamilienhaus nebenan gerade Strom. Vielleicht gibt es weitere Liegenschaften oder Unternehmen in der Nachbarschaft, die davon profitieren können.
Es lohnt sich deshalb, miteinander ins Gespräch zu kommen und über die eigene Grundstücksgrenze hinauszudenken. Am Ende können beide Seiten davon profitieren. Die einen können ihren Solarstrom lokal verkaufen und die anderen Strom aus ihrer direkten Umgebung beziehen.
Die Energiewende ist kein Einzelprojekt. Sie entsteht auch dort, wo Menschen gemeinsam nach Lösungen suchen und Energie über die eigenen vier Wände hinaus denken.
So kann aus einer einzelnen Solaranlage Schritt für Schritt ein Teil einer lokalen Energieversorgung werden.
Die neuen Rahmenbedingungen bringen Veränderungen, aber auch neue Möglichkeiten. Denn mit immer mehr Solarstrom verändert sich auch die Art, wie wir diesen am besten nutzen. Was für die eigene Anlage sinnvoll ist, ist individuell. Es lohnt sich deshalb, genauer hinzuschauen und das vorhandene Potenzial zu nutzen.
Mehr aus Ihrer Photovoltaikanlage machen!
Mehr Solarstrom selbst nutzen, für später speichern oder gemeinsam mit der Nachbarschaft nutzen. Welche Möglichkeit für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Anlage und Ihrem Stromverbrauch ab. Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Gerne schauen wir Ihre Situation gemeinsam an und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Solarstrom künftig bestmöglich nutzen können.
Fragen und Antworten zu den Veränderungen im kommenden Jahr
Nicht grundsätzlich. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Vergütung für eingespeisten Solarstrom grundsätzlich auf dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung basieren. Für kleinere Photovoltaikanlagen bleibt jedoch die gesetzliche Minimalvergütung bestehen. Diese wird künftig über eine Differenzvergütung sichergestellt.
Ja. Die gesetzliche Minimalvergütung bleibt bestehen. Neu wird sie jedoch nicht mehr als fixer Vergütungssatz ausbezahlt, sondern über eine sogenannte Differenzvergütung sichergestellt. Die neue Differenzvergütung fördert den Eigenverbrauch und die lokale Nutzung von Solarstrom. Dadurch werden die Stromnetze entlastet und erneuerbare Energien effizienter integriert. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel «Wie funktioniert die Differenzvergütung ab dem 1. Januar 2027?».
Für Anlagen zwischen 30 kWp und 150 kWp kann die Minimalvergütung mit der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in kWp berechnet werden. Eine Anlage mit 50 kWp erhält beispielsweise eine Minimalvergütung von 3.6 Rp./kWh.
Nein. Die gesetzliche Minimalvergütung gilt nur für Photovoltaikanlagen bis 150 kWp. Für grössere Anlagen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Minimalvergütung.
Ab dem 1. Januar 2027 soll nicht mehr der quartalsweise gemittelte Referenzmarktpreis für die Vergütung massgebend sein, sondern der stündliche Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Ja. Da die Vergütung künftig stärker vom aktuellen Marktpreis abhängen soll, wird der direkte Verbrauch von Solarstrom wirtschaftlich attraktiver. Batteriespeicher können überschüssigen Solarstrom zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt nutzbar machen, anstatt ihn zu tiefen Marktpreisen ins Netz einzuspeisen.
Bildquellen
- Bild 1Carlos Lindner erstellt mit Python