Solarstrom ab 2027: Was bekomme ich künftig für meine Einspeisung?
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    Wirtschaftlichkeit· 6 Min.

    Solarstrom ab 2027: Was bekomme ich künftig für meine Einspeisung?

    Ab dem 1. Januar 2027 wird eingespeister Solarstrom stärker nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung vergütet. Für kleinere Photovoltaikanlagen bleibt gleichzeitig die gesetzliche Minimalvergütung als Absicherung bestehen. Neu wird diese über eine sogenannte Differenzvergütung sichergestellt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie dieser Mechanismus funktioniert, für welche Anlagen er relevant ist und was die Veränderung für die Planung und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage bedeutet.

    Carlos Lindner
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    Carlos Lindner
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    Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die Vergütung von eingespeistem Solarstrom. Dabei gewinnt insbesondere die Frage an Bedeutung, wann Strom ins Netz eingespeist wird und welchen Wert er zu diesem Zeitpunkt am Markt hat.

    Für Anlagenbetreibende entstehen dadurch einige neue Fragen: Warum wird die Vergütung überhaupt verändert? Bleibt die Minimalvergütung als Absicherung bestehen? Für welche Anlagen ist die Differenzvergütung relevant? Und was bedeutet das für die Planung einer Photovoltaikanlage?

    Bevor wir uns die Funktionsweise und Berechnung der Differenzvergütung Schritt für Schritt anschauen, klären wir deshalb zunächst die wichtigsten Fragen.

    Durch den starken Zubau von Photovoltaikanlagen wird insbesondere an sonnigen Tagen viel Solarstrom gleichzeitig produziert und ins Netz eingespeist. Das stellt einerseits höhere Anforderungen an das Stromnetz und wirkt sich andererseits auf den Marktpreis aus.

    Trifft ein grosses Angebot auf eine geringe Nachfrage, sinkt der Preis. Wird hingegen mehr Energie benötigt als verfügbar ist, steigt er. Die Vergütung soll diese Situation künftig stärker berücksichtigen und sich deshalb stärker am tatsächlichen Wert des Stroms am Markt orientieren.

    Ab dem 1. Januar 2027 wird dieses Preissignal stärker in der Vergütung sichtbar. Dadurch entstehen stärkere Anreize, Solarstrom dann selbst zu nutzen, zu speichern oder lokal zu verkaufen, wenn eine direkte Einspeisung ins Netz weniger attraktiv ist.

    So soll die Einspeisung stärker auf die aktuelle Situation am Strommarkt reagieren. Gleichzeitig können Eigenverbrauch, Speicherung und lokale Nutzung dazu beitragen, das Stromnetz zu entlasten.

    Neu ist vor allem, dass der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung stärker in den Vordergrund rückt. Damit spielt künftig eine grössere Rolle, wann Solarstrom ins Netz eingespeist wird und welchen Wert dieser Strom zu diesem Zeitpunkt am Markt hat.

    Für kleinere Photovoltaikanlagen bleibt gleichzeitig die gesetzliche Minimalvergütung als Absicherung bestehen. Neu ist jedoch, wie diese Absicherung mit der marktorientierten Vergütung verbunden wird. Hier kommt die sogenannte Differenzvergütung ins Spiel.

    Ja. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW gibt es weiterhin eine gesetzliche Minimalvergütung. Für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW beträgt sie 6 Rp./kWh. Zwischen 30 und weniger als 150 kW nimmt die Minimalvergütung mit zunehmender Anlagenleistung ab.

    Wie hoch die Minimalvergütung für eine konkrete Anlage ausfällt und wie sie berechnet wird, erkläre ich ausführlicher im Artikel «Wie wird die Minimalvergütung für Solarstrom in der Schweiz berechnet?».

    Die Differenzvergütung ist vereinfacht gesagt ein zusätzlicher Betrag, mit dem die gesetzliche Absicherung über die Minimalvergütung sichergestellt wird, wenn die Marktpreise entsprechend tief ausfallen.

    Ob eine Differenzvergütung anfällt und wie hoch sie ist, steht zum Zeitpunkt der Einspeisung noch nicht fest. Nach Abschluss des Quartals wird dafür der Referenz-Marktpreis für Photovoltaik betrachtet und mit der geltenden Minimalvergütung verglichen. Liegt der Referenz-Marktpreis darunter, ergibt sich eine Differenz, die den Anlagenbetreibenden nachträglich vergütet wird.

    Die Differenzvergütung ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW relevant. Der Grund dafür ist einfach: Für diese Anlagen besteht weiterhin eine gesetzliche Minimalvergütung, und die Differenzvergütung ist der Mechanismus, mit dem diese Absicherung künftig sichergestellt wird.

    Für Photovoltaikanlagen ab 150 kW besteht diese Absicherung über die Minimalvergütung nicht. Gerade bei grösseren Anlagen gewinnen deshalb Lösungen an Bedeutung, mit denen auf die Marktpreise reagiert werden kann – beispielsweise Eigenverbrauch, Batteriespeicher, steuerbare Verbraucher oder die lokale Vermarktung des produzierten Solarstroms.

    Vor allem der Zeitpunkt der Einspeisung wird wichtiger. Künftig wird stärker berücksichtigt, wann Solarstrom ins Netz eingespeist wird und welchen Wert dieser Strom zu diesem Zeitpunkt am Markt hat.

    Für die Wirtschaftlichkeit zählt deshalb nicht mehr nur, wie viel Strom eine Anlage produziert, sondern zunehmend auch, was mit diesem Strom geschieht. Es kann beispielsweise sinnvoll sein, Solarstrom direkt selbst zu nutzen, zu speichern oder lokal zu verkaufen und nur den verbleibenden Überschuss ins Netz einzuspeisen.

    Mehr dazu finden Sie im Artikel «Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage: Wo der finanzielle Nutzen tatsächlich entsteht».

    Eine Photovoltaikanlage sollte künftig noch stärker als Teil eines gesamten Energiesystems betrachtet werden. Entscheidend ist nicht nur, wie viel Solarstrom produziert wird, sondern auch, wann und wie dieser Strom genutzt wird.

    Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Elektromobilität, Wärmepumpen, Lüftungen, steuerbare Verbraucher sowie die lokale Nutzung und Vermarktung von Solarstrom können dabei zusammenspielen.

    Wie funktioniert die Differenzvergütung ab dem 1. Januar 2027 im Detail?

    Nachdem die grundlegenden Zusammenhänge geklärt sind, können wir uns die eigentliche Funktionsweise der Differenzvergütung anschauen. Für die Berechnung müssen wir drei Werte auseinanderhalten: den Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung, den Referenz-Marktpreis und die gesetzliche Minimalvergütung.

    Jeder dieser Werte übernimmt eine andere Aufgabe. Schauen wir uns deshalb Schritt für Schritt an, wie sie zusammenspielen.

    Während des Quartals wird der eingespeiste Solarstrom zum Marktpreis zum jeweiligen Zeitpunkt der Einspeisung vergütet. Dieser kann sich im Tagesverlauf deutlich verändern.

    Gerade während sonniger Mittagsstunden können die Preise tief oder sogar negativ sein, weil gleichzeitig grosse Mengen Solarstrom produziert werden. Zu anderen Tageszeiten können die Marktpreise hingegen deutlich höher liegen.

    Damit bleibt der tatsächliche Marktwert des Solarstroms zum Zeitpunkt der Einspeisung während des gesamten Prozesses erhalten.

    Nach Abschluss des Quartals wird ermittelt, welchen durchschnittlichen Marktwert der eingespeiste Solarstrom während dieses Quartals hatte.

    Dabei wird berücksichtigt, wie viel Solarstrom zu den jeweiligen Marktpreisen eingespeist wurde. Zeiten mit einer hohen Einspeisung haben dadurch einen stärkeren Einfluss auf den Referenz-Marktpreis als Zeiten, in denen nur wenig Solarstrom eingespeist wurde.

    Man spricht deshalb von einem volumengewichteten Referenz-Marktpreis, der jeweils für ein Quartal ermittelt wird.

    Sobald der Referenz-Marktpreis feststeht, wird er mit der für die jeweilige Anlage geltenden Minimalvergütung verglichen.

    Liegt der Referenz-Marktpreis auf oder über der Minimalvergütung, ist keine zusätzliche Differenzvergütung notwendig.

    Liegt er hingegen darunter, greift die gesetzliche Absicherung. Die Differenz zwischen den beiden Werten wird dann als Differenzvergütung berücksichtigt.

    Die Höhe der Differenzvergütung ergibt sich aus dem Abstand zwischen Minimalvergütung und Referenz-Marktpreis.

    Bei einer Anlage mit einer Minimalvergütung von beispielsweise 6 Rp./kWh und einem Referenz-Marktpreis von 4 Rp./kWh beträgt die Differenzvergütung entsprechend 2 Rp./kWh.

    Wichtig für das Verständnis: Diese 2 Rp./kWh ersetzen die bisherige Vergütung nicht. Sie sind ein zusätzlicher Betrag zur Vergütung, die sich bereits aus den Marktpreisen zum Zeitpunkt der Einspeisung ergeben hat.

    Die ermittelte Differenzvergütung wird anschliessend für die während dieses Quartals eingespeiste Energie berücksichtigt.

    Damit setzt sich die Vergütung aus zwei Bestandteilen zusammen: dem jeweiligen Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – der Differenzvergütung.

    Ein einfaches Beispiel zeigt das Zusammenspiel: Lag der Marktpreis zu einem bestimmten Einspeisezeitpunkt bei 5,86 Rp./kWh und beträgt die für das Quartal ermittelte Differenzvergütung 3,24 Rp./kWh, ergibt sich für die zu diesem Zeitpunkt eingespeiste Energie eine Vergütung von insgesamt 9,10 Rp./kWh.

    Damit ist der Ablauf für dieses Quartal abgeschlossen.

    Einordnung

    Damit verbindet das neue System zwei Elemente: Einerseits bleibt eine gewisse Absicherung gegenüber tiefen Marktpreisen bestehen. Andererseits bleibt das Preissignal des Strommarktes erhalten. Dadurch spielt es eine grössere Rolle, wann Solarstrom eingespeist wird und welchen Wert dieser Strom zu diesem Zeitpunkt am Markt hat.

    Damit ist die Funktionsweise zunächst einfacher, als die verschiedenen Begriffe vermuten lassen. Entscheidend sind letztlich zwei Ebenen: Zu welchem Preis wurde der Solarstrom tatsächlich eingespeist und greift für das entsprechende Quartal zusätzlich die gesetzliche Absicherung?

    Für Anlagenbetreibende stellt sich damit aber eine weitere Frage: Was bedeutet dieses System für die Wirtschaftlichkeit und die zukünftige Planung einer Photovoltaikanlage?

    Was lässt sich daraus mitnehmen?

    Die Veränderungen bei der Einspeisevergütung machen eine ganzheitliche Energieplanung wichtiger. Eine Photovoltaikanlage ist dabei nicht nur ein Stromproduzent auf dem Dach, sondern kann Teil eines Energiesystems sein, in dem beispielsweise Wärmepumpe, Batteriespeicher, Elektroauto, Lüftung und weitere elektrische Verbraucher zusammenspielen.

    Dabei muss nicht alles von Anfang an vorhanden sein. Ein Energiesystem kann Schritt für Schritt aufgebaut und weiterentwickelt werden. Bestehende Photovoltaikanlagen lassen sich beispielsweise durch eine intelligentere Steuerung, einen Batteriespeicher oder die Einbindung weiterer Verbraucher optimieren. Bei neuen Anlagen können solche Möglichkeiten bereits bei der Planung berücksichtigt und für eine spätere Erweiterung vorbereitet werden.

    Praxistipp

    Denken Sie bei der Planung nicht nur an die Photovoltaikanlage von heute, sondern auch an das Energiesystem von morgen.

    Vielleicht ist ein Batteriespeicher heute noch nicht sinnvoll oder das Elektroauto kommt erst in einigen Jahren. Werden solche Entwicklungen bereits bei der Planung berücksichtigt, kann das System später einfacher erweitert und an neue Bedürfnisse angepasst werden.

    Genau deshalb wird die Wahl des richtigen Partners wichtiger. Wer eine Photovoltaikanlage plant und installiert, sollte nicht nur die einzelnen Komponenten kennen, sondern verstehen, wie Produktion, Verbrauch, Speicherung und Steuerung zusammenspielen.

    Das Ziel ist dabei nicht, möglichst viel Technik zu installieren. Es geht darum, eine Lösung zu entwickeln, die zur Liegenschaft und ihren Bedürfnissen passt und sich bei Bedarf weiterentwickeln lässt.

    Bestehende Anlagen können optimiert werden. Neue Anlagen können von Beginn an so geplant werden, dass sie sich sinnvoll in das gesamte Energiesystem integrieren lassen. So bleibt die Photovoltaikanlage auch unter veränderten Rahmenbedingungen eine langfristig planbare Investition.

    GANZHEITLICHE ENERGIEPLANUNG

    Wie könnte das Energiesystem Ihrer Liegenschaft aussehen?

    Jede Liegenschaft bringt andere Voraussetzungen und Möglichkeiten mit. Gerne betrachten wir gemeinsam mit Ihnen das gesamte Energiesystem und zeigen auf, wie Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektromobilität, Wärme, Kälte und Energiemanagement sinnvoll zusammenspielen können.

    Häufige Fragen

    Fragen zu diesem Thema:

    Ja. Die gesetzliche Minimalvergütung bleibt bestehen. Neu wird sie jedoch nicht mehr als fixer Vergütungssatz ausbezahlt, sondern über eine sogenannte Differenzvergütung sichergestellt. Die neue Differenzvergütung fördert den Eigenverbrauch und die lokale Nutzung von Solarstrom. Dadurch werden die Stromnetze entlastet und erneuerbare Energien effizienter integriert. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel «Wie funktioniert die Differenzvergütung ab dem 1. Januar 2027?⁠».

    Nein. Die gesetzliche Minimalvergütung gilt nur für Photovoltaikanlagen bis 150 kWp. Für grössere Anlagen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Minimalvergütung.

    Ja. Mit der stärkeren Orientierung der Einspeisevergütung am tatsächlichen Spotmarktpreis können künftig zeitweise sehr tiefe oder sogar negative Strompreise auftreten. Dadurch wird die Einspeisung von überschüssigem Solarstrom in diesen Stunden wirtschaftlich deutlich weniger attraktiv. Kleinere Photovoltaikanlagen werden durch die Differenzvergütung zunächst teilweise vor diesen Preisschwankungen geschützt.

    Die Differenzvergütung orientiert sich an einer Referenzanlage und wird regelmässig überprüft. Langfristig schafft dieses System Anreize, Photovoltaikanlagen zu optimieren, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Technologien wie Batteriespeicher oder Energiemanagementsysteme einzusetzen.

    Deshalb gewinnen der Eigenverbrauch und die lokale Nutzung von Solarstrom zunehmend an Bedeutung. Wer möglichst viel Solarstrom direkt nutzt, in einem Batteriespeicher zwischenspeichert oder innerhalb einer Energiegemeinschaft lokal verkauft, macht sich unabhängiger von schwankenden Marktpreisen, verbessert die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage und entlastet gleichzeitig das Stromnetz.

    Mehr Informationen zur neuen Differenzvergütung finden Sie in unserem Artikel «Wie funktioniert die Differenzvergütung ab dem 1. Januar 2027?⁠».

    Ja. Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt heute nicht mehr nur von der Einspeisevergütung ab. Der grösste finanzielle Nutzen entsteht häufig durch den Eigenverbrauch, also die direkte Nutzung des Solarstroms im eigenen Gebäude. Je nach Gebäudetyp, Verbrauchsprofil und Strompreis liegen typische Amortisationszeiten heute oft zwischen 3 und 9 Jahren. Je höher der Eigenverbrauch und die lokale Nutzung oder Vermarktung des Solarstroms, desto schneller amortisiert sich die Investition.

    Das neue System benachteiligt nicht automatisch bestimmte Photovoltaikanlagen. Anlagen, die einen grossen Teil ihres Solarstroms unabhängig vom jeweiligen Marktpreis ins Netz einspeisen, sind jedoch stärker von den Marktpreisen während ihrer Produktionszeiten abhängig.

    Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch oder Möglichkeiten zur flexiblen Nutzung können dagegen stärker auf tiefe Marktpreise reagieren. Dadurch könnte die Art und Weise, wie der produzierte Solarstrom genutzt wird, künftig einen grösseren Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Anlage haben.

    Nicht zwingend. Ein Batteriespeicher ist nur eine Möglichkeit, flexibler auf unterschiedliche Marktpreise zu reagieren. Auch ein hoher direkter Eigenverbrauch oder die gezielte Steuerung von Verbrauchern kann dazu beitragen, weniger Solarstrom während besonders tiefer Marktpreise einzuspeisen.

    Ob sich ein Batteriespeicher wirtschaftlich lohnt, muss deshalb für jede Liegenschaft individuell betrachtet werden. Entscheidend ist das Zusammenspiel des gesamten Energiesystems und nicht das Vorhandensein einer einzelnen Technologie.

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