
Wie viel verdiene ich mit dem lokalen Verkauf von Solarstrom?
Vergütung von Solarstrom in ZEV, vZEV und LEG. Erfahren Sie, welche Erlöse möglich sind und wie Sie diese selbst berechnen können.

Bevor wir die Vergütungen in den verschiedenen Energiegemeinschaften betrachten, lohnt sich ein Blick auf den Aufbau eines Stromtarifs. Denn der Wert einer Kilowattstunde Solarstrom ergibt sich nicht nur aus den eigentlichen Energiekosten. Wer Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht, bezahlt zusätzlich für die Nutzung des Stromnetzes, das Messwesen sowie verschiedene Abgaben und Gebühren.
Je nach Vermarktungsmodell können unterschiedliche Bestandteile dieses Strompreises durch lokal produzierten Solarstrom ersetzt werden. Genau daraus ergeben sich die Unterschiede zwischen einer Einspeisung ins öffentliche Netz, einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).
Um die erzielbaren Vergütungen und Erlöse besser einordnen zu können, schauen wir uns deshalb zuerst an, wie sich ein typischer Stromtarif in der Schweiz zusammensetzt.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Mit dem Energiepreis bezahlen Sie die eigentliche elektrische Energie. Darin enthalten sind die Kosten für die Strombeschaffung sowie, je nach Stromprodukt, die gewählte Stromqualität, beispielsweise Wasserkraft oder Solarstrom. Zusätzlich werden über diesen Tarifbestandteil die Vertriebs- und Verwaltungskosten des Energieversorgers gedeckt.
Der Grundpreis deckt fixe Kosten, die unabhängig vom Stromverbrauch anfallen. Dazu gehören beispielsweise die Rechnungsstellung, der Kundendienst, das Kundenportal oder das Inkasso.
Damit Strom zuverlässig vom Kraftwerk bis zur Steckdose gelangt, wird ein leistungsfähiges Stromnetz benötigt. Über den Arbeitspreis werden die Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Stromnetze finanziert. Dazu gehören sowohl die überregionalen Netze als auch die lokalen Verteilnetze.
Bei grösseren Endverbrauchern, häufig ab einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 50’000 kWh, wird zusätzlich ein Leistungspreis erhoben. Dieser richtet sich nach der maximal gleichzeitig bezogenen Leistung und deckt die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Netzkapazität.
Damit der Stromverbrauch erfasst und korrekt abgerechnet werden kann, sind Stromzähler, Smart Meter sowie die Verarbeitung und Bereitstellung der Messdaten notwendig. Die dafür anfallenden Kosten werden über das Messwesen verrechnet.
Das Schweizer Stromnetz muss jederzeit stabil betrieben werden. Über diesen Tarifbestandteil werden die Systemdienstleistungen von Swissgrid finanziert, welche die Stabilität des Stromnetzes sicherstellen. Zudem werden darüber die Winterstromreserve sowie weitere gesetzlich festgelegte Kosten finanziert, die der Versorgungssicherheit dienen.
Ein Teil des Strompreises besteht aus gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Der Netzzuschlag des Bundes finanziert beispielsweise Förderprogramme für erneuerbare Energien. Je nach Gemeinde können zusätzliche Abgaben erhoben werden, mit denen lokale Energie- und Klimaprogramme finanziert werden.
Der Aufbau des Strompreises zeigt, welche Kostenbestandteile durch lokal produzierten Solarstrom ersetzt werden können. Je nach Vermarktungsmodell profitieren Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer unterschiedlich stark von diesen Einsparungen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vergütungen unter den getroffenen Annahmen in den verschiedenen Energiegemeinschaften erzielt werden können
Wie viel verdienen Sie mit lokal verkauftem Solarstrom?

- Die dargestellten Vergütungen stellen vereinfachte Beispielrechnungen dar und dienen ausschliesslich der Veranschaulichung.
- Herkunftsnachweise (HKN) werden in den Berechnungen nicht berücksichtigt. Zusätzliche Erlöse aus dem Verkauf von Herkunftsnachweisen können die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage verbessern.
- Beachten Sie: Für jene Energie, die innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) vermarktet wird, werden keine Herkunftsnachweise (HKN) ausgestellt. (Art. 19f Abs. 2 StromVV, SR 734.71)
- Das Standardstromprodukt beträgt in diesem Rechenbeispiel 27,81 Rp./kWh und orientiert sich am Stromprodukt KlimaSilber der Stadtwerk Winterthur.
- Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Energiepreis (14,21 Rp./kWh), Netznutzung (9,67 Rp./kWh), Systemdienstleistungen (0,27 Rp./kWh), Stromreserve (0,41 Rp./kWh), solidarisierte Kosten (0,05 Rp./kWh) sowie Abgaben an das Gemeinwesen (3,20 Rp./kWh).
- Für die Abrechnung innerhalb der verschiedenen Energiegemeinschaften wird eine Dienstleistungsgebühr von 2,00 Rp./kWh angenommen.
- Mit dieser Gebühr werden die Kosten für die Messung, die Datenbereitstellung, die Abrechnung sowie die administrative Verwaltung der Energiegemeinschaft gedeckt.
- Die angenommene Dienstleistungsgebühr orientiert sich an einem Praxisbeispiel der Stadtwerk Winterthur und kann je nach Elektrizitätswerk, Abrechnungsdienstleister oder gewähltem Abrechnungsmodell variieren.
- Grundpreise für den Netzanschluss (Kundenportal, Kundendienst oder Inkasso) sowie das Messwesen (Gebühr pro Messpunkt) werden in den folgenden Berechnungen nicht berücksichtigt, da diese unabhängig vom Energieverbrauch als fixe Kosten anfallen.
- Die Abgaben an das Gemeinwesen können je nach Gemeinde und Netzgebiet unterschiedlich ausfallen. In diesem Rechenbeispiel orientieren sie sich am Tarif der Stadtwerk Winterthur und betragen 3,20 Rp./kWh.
- In einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) darf der verrechnete Tarif für den lokal produzierten Solarstrom inklusive der internen Kosten maximal 80 % des Standardstromprodukts des lokalen Energieversorgers betragen (Art. 16b Abs. 2 EnV, SR 730.01).
- Bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) besteht keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für den Strompreis. Die Vergütung für den lokal gehandelten Solarstrom wird zwischen den Teilnehmenden frei vereinbart.
- In diesem Rechenbeispiel wird angenommen, dass die Energie innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zum gleichen Energiepreis gehandelt wird wie im Standardstromprodukt.
- Die untere Grenze der Vergütung zeigt ein Szenario, in dem die Vorteile aus dem reduzierten Netznutzungsentgelt vollständig den Strombezügerinnen und Strombezügern zugutekommen. Dieses Modell ist für Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer wenig attraktiv.
- Die obere Grenze der Vergütung zeigt ein Szenario, in dem die Vorteile aus dem reduzierten Netznutzungsentgelt vollständig den Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzern zugutekommen. Dieses Modell ist für Produzenten besonders attraktiv.
Meine vereinfachte Herleitung der Vergütung in den verschiedenen Modellen




Welches Modell passt zu Ihrer Liegenschaft?
Die optimale Lösung hängt von der Gebäudestruktur, dem Stromverbrauch und den regulatorischen Rahmenbedingungen ab. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung einer passenden Energiegemeinschaft.
Häufige Fragen zum lokalen Verkauf von Solarstrom
Ja. Energiegemeinschaften lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren. Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können flexibel miteinander verbunden werden.
In der Praxis kann die Nutzung der Energie stufenweise organisiert werden:
- Zuerst wird die Energie im eigenen Gebäude oder Betrieb genutzt.
- Anschliessend wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) genutzt (falls vorhanden).
- Entsteht ein Überschuss, kann dieser innerhalb eines virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) (falls vorhanden) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
- Besteht weiterhin ein Energieüberschuss, kann dieser innerhalb einer lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) (falls vorhanden) vermarktet werden.
- Erst, wenn auch dort keine zusätzliche Nachfrage besteht oder eine zu geringe Nachfrage, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) verkauft.
Die Vergütung für eingespeisten Solarstrom orientiert sich heute am Marktpreis. Aktuell wird dafür der quartalsweise gemittelte Referenzmarktpreis verwendet. Einzelne Gemeinden und Energieversorger wenden weiterhin feste Einspeisetarife an.
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 soll nicht mehr der quartalsweise Referenzmarktpreis, sondern der stündliche Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung massgebend sein. Die aktuellen Spotmarktpreise können auf Energy-Charts eingesehen werden.
Ja. Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt heute nicht mehr nur von der Einspeisevergütung ab. Der grösste finanzielle Nutzen entsteht häufig durch den Eigenverbrauch, also die direkte Nutzung des Solarstroms im eigenen Gebäude. Je nach Gebäudetyp, Verbrauchsprofil und Strompreis liegen typische Amortisationszeiten heute oft zwischen 3 und 9 Jahren. Je höher der Eigenverbrauch und die lokale Nutzung oder Vermarktung des Solarstroms, desto schneller amortisiert sich die Investition.