Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
    Bild: engitec AG
    Energiegemeinschaften· 15 Min.

    Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

    Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Endverbrauchern, beispielsweise Bewohnenden eines Mehrfamilienhauses oder Unternehmen in einem Gewerbegebäude, den Strom einer gemeinsamen Photovoltaikanlage gemeinsam zu nutzen. Statt den erzeugten Solarstrom direkt ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen, wird er zunächst innerhalb des Gebäudes verbraucht. Dadurch kann ein grösserer Anteil der selbst produzierten Energie vor Ort genutzt werden. Dies senkt die Stromkosten der Beteiligten und verbessert gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage.

    Carlos Lindner
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    Carlos Lindner
    Veröffentlicht ·Aktualisiert ·15 Min. Lesezeit

    • Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es mehreren Parteien, lokal produzierten Strom innerhalb eines Gebäudes oder Areals gemeinsam zu nutzen.
    • Alle Teilnehmenden müssen sich physisch hinter demselben Netzanschlusspunkt (NAP) befinden. Dieser befindet sich in der Regel beim Hausanschluss und bildet die Schnittstelle zwischen dem Gebäude und dem öffentlichen Stromnetz.
    • Die Leistung der Erzeugungsanlage muss mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung betragen.
    • Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (VNB) tritt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) als ein einzelner Endverbraucher auf.
    • Die interne Messung und Abrechnung erfolgt über eine eigene private Messinfrastruktur.
    • Die Teilnahme ist freiwillig. Einzelne Einheiten können sich auch dagegen entscheiden.
    • Der lokal erzeugte Strom ist für die Teilnehmenden in der Regel günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.
    • Operative Aufgaben wie Abrechnung und Inkasso können an einen Dienstleister übertragen werden.
    • Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) kann mit anderen Modellen wie dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kombiniert werden.

    Immer mehr Gebäude in der Schweiz produzieren heute einen Teil ihres Stroms selbst. Dies war jedoch nicht immer möglich. Erst seit dem 1. Januar 2014 erlaubt das Schweizer Energiegesetz den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom am Ort der Produktion. Seit dem 1. Januar 2018 ist es zudem möglich, diesen Strom im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) an weitere Teilnehmende innerhalb eines Gebäudes oder Areals zu verkaufen.

    Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein gesetzlich geregeltes Modell. Er ermöglicht es mehreren Parteien innerhalb eines Gebäudes oder Areals, den lokal produzierten Strom gemeinsam zu nutzen und untereinander abzurechnen. Dadurch bleibt ein grösserer Teil der erzeugten Energie dort, wo sie produziert wird.

    Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bildet heute die Grundlage vieler Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden und Arealen. Ohne die Möglichkeit, den lokal erzeugten Strom gemeinschaftlich zu nutzen, wären zahlreiche Anlagen wirtschaftlich deutlich weniger attraktiv. Aufbauend auf dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglichen der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) sowie die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) eine gemeinsame Nutzung von Energie über einzelne Gebäude hinaus.

    Welche technischen Voraussetzungen gelten für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?

    Eine zentrale Voraussetzung für einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist, dass sich alle Teilnehmenden hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Der Netzanschlusspunkt bildet die Verbindung zwischen dem privaten Stromnetz eines Gebäudes und dem öffentlichen Verteilnetz. In der Praxis befindet sich diese Schnittstelle beim Hausanschlusskasten oder beim Einspeisefeld.

    Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber, also dem lokalen Energieversorger, tritt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) als ein einzelner Endverbraucher auf. Das ist relevant, da ab 100’000 kWh ein Zugang zum Strommarkt besteht, falls dies ein Bedürfnis sein sollte.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass je nach Netzregion zusätzlich Leistungstarife anfallen können. Massgebend ist dabei nicht die insgesamt bezogene Strommenge, sondern die höchste Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aus dem Stromnetz bezogen wird. Hohe Lastspitzen können deshalb die Stromkosten erhöhen, selbst wenn der Gesamtverbrauch unverändert bleibt. Ein Batteriespeicher kann hier einen Beitrag leisten. Er stellt in Phasen mit hoher Leistungsnachfrage kurzfristig Energie bereit und reduziert dadurch den Leistungsbezug aus dem Stromnetz. Auf diese Weise lassen sich Lastspitzen begrenzen und die damit verbundenen Leistungstarife senken.

    Zusätzlich ist eine private Messinfrastruktur erforderlich. Sie erfasst die Stromproduktion der Energieerzeugungsanlage sowie den Verbrauch der einzelnen Teilnehmenden und dient als Grundlage für die interne Verrechnung.

    Da alle Teilnehmenden über denselben Netzanschlusspunkt versorgt werden, kann der lokal produzierte Strom direkt innerhalb des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) genutzt werden.

    Damit ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gebildet werden kann, muss die installierte Leistung der Energieerzeugungsanlage mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Einheiten betragen.

    Mit dieser Vorgabe wird sichergestellt, dass die Erzeugungsanlage einen relevanten Beitrag zur lokalen Stromversorgung leistet und der Zusammenschluss tatsächlich der gemeinsamen Nutzung von lokal erzeugter Energie dient.

    Wer kann an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilnehmen?

    Grundsätzlich können alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) teilnehmen, sofern sie sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Wie im oberen Text bereits beschrieben, handelt es sich dabei um die technische Verbindung zwischen dem Gebäude und dem öffentlichen Stromnetz.

    Zu den Teilnehmenden können beispielsweise Bewohnende von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Stockwerkeigentum gehören. Ebenso können Unternehmen in Gewerbegebäuden oder Unternehmen auf einem Areal teilnehmen. Entscheidend ist nicht die Art der Nutzung, sondern dass alle beteiligten Einheiten innerhalb derselben technischen Schnittstelle angeschlossen sind.

    Die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) erfolgt grundsätzlich freiwillig. Bei Neubauten oder bei einem Neuabschluss eines Mietvertrags kann die Teilnahme jedoch vertraglich vorgesehen und damit für die betreffenden Mietparteien verbindlich geregelt werden.

    Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

    Wer übernimmt welche Aufgaben innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch? Übersicht über Betreiber, Teilnehmende, Dienstleister und Verteilnetzbetreiber.

    Wie funktioniert eine Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in der Praxis?

    Die folgende Grafik zeigt den vereinfachten Aufbau eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) anhand eines Mehrfamilienhauses. Alle Verbrauchseinheiten, die Solaranlage und die private Messinfrastruktur befinden sich hinter einem gemeinsamen Netzanschlusspunkt. Sie sind somit über dieselbe Schnittstelle mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden.

    Der lokal erzeugte Strom wird innerhalb des Gebäudes genutzt und intern verrechnet. Das Elektrizitätswerk misst lediglich am Netzanschlusspunkt den Energiefluss zum öffentlichen Netz, also die Energie, die ins Netz eingespeist wird, sowie die Energie, die aus dem Netz bezogen wird. Auf dieser Grundlage wird überschüssiger Strom vergütet und bezogene Energie in Rechnung gestellt.

    Grafik eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit gemeinsamer Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes über eine private Messinfrastruktur.
    Abbildung 1·Grafik eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit gemeinsamer Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes über eine private Messinfrastruktur.

    Die privaten Messeinrichtungen (blau) befinden sich in der Elektroverteilung im Gebäude. Sie erfassen sowohl den Stromverbrauch der einzelnen Bewohnenden als auch die Stromproduktion der Solaranlage. Für die interne Verbrauchsmessung innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) dürfen die Messeinrichtungen des Elektrizitätswerks nicht verwendet werden. Deshalb ist eine eigene Messinfrastruktur erforderlich.

    Das Elektrizitätswerk misst, wie weiter oben im Artikel beschrieben, den Energiefluss aller Teilnehmenden lediglich an einem zentralen Punkt. Für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) fällt daher in der Regel nur noch für diesen einen Messpunkt eine Zählergebühr an. Dadurch können je nach Elektrizitätswerk Kosten eingespart werden.

    Aus Sicht des Elektrizitätswerks gilt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) als ein einzelner Endverbraucher. Entsprechend stellt es seine Rechnung für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz an die Betreiberin oder den Betreiber beziehungsweise an den beauftragten Dienstleister des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV). Allfällige Gutschriften aus der Einspeisung von Solarstrom werden auf demselben Weg abgewickelt.

    Die interne Abrechnung zwischen den teilnehmenden Einheiten erfolgt anschliessend über die private Messinfrastruktur. Die einzelnen Teilnehmenden erhalten ihre Stromrechnung daher nicht mehr direkt vom Elektrizitätswerk, sondern von der Betreiberin oder dem Betreiber beziehungsweise vom beauftragten Dienstleister.

    Nächster Schritt

    Welche Energiegemeinschaft passt zu Ihrer Liegenschaft?

    Ob Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Die optimale Lösung hängt von Ihrer Liegenschaft, dem Stromverbrauch und den technischen Rahmenbedingungen ab. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und zeigen auf, welches Modell für Ihre Situation am besten geeignet ist.

    Häufige Fragen

    Fragen und Antworten zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

    Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht es, lokal produzierten Strom direkt innerhalb eines Gebäudes oder Areals zu nutzen und zwischen mehreren Teilnehmenden aufzuteilen.

    Dadurch können verschiedene Vorteile entstehen:

    • Ein grösserer Anteil des lokal produzierten Stroms wird direkt vor Ort genutzt.

    • Der lokal erzeugte Strom ist für die Teilnehmenden in der Regel günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.

    • Die lokale Nutzung erneuerbarer Energie wird gefördert.

    • Die Stromnetze können entlastet werden, da weniger Energie über grössere Distanzen transportiert werden muss.

    • Gebäude oder Areale können ihre Energieversorgung gemeinsam organisieren.

    • Die Abhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz kann reduziert werden.

    • Die Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugungsanlage verbessert sich durch einen höheren Eigenverbrauch.

    Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist damit ein wichtiger Baustein für die lokale Nutzung erneuerbarer Energie und bildet die Grundlage vieler Energiegemeinschaften.

    Die Energie in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) wird über eine eigene Messinfrastruktur erfasst und intern zwischen den Teilnehmenden abgerechnet. Das Elektrizitätswerk misst den Energiefluss lediglich an einem zentralen Punkt des Gebäudes über einen sogenannten Bilanzzähler. Aus Sicht des Elektrizitätswerks gilt der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) deshalb als ein einzelner Endverbraucher.

    Innerhalb des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) erfassen private Stromzähler den individuellen Stromverbrauch der einzelnen Teilnehmenden sowie die lokal erzeugte Energie. Die Teilnehmenden erhalten ihre Stromrechnung daher nicht direkt vom Elektrizitätswerk, sondern von der Betreiberin oder dem Betreiber beziehungsweise vom beauftragten Dienstleister des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV).

    In vielen Projekten hat es sich bewährt, Energiegemeinschaften schrittweise aufzubauen. Ziel ist es dabei, lokal produzierte Energie möglichst nahe am Ort der Produktion zu nutzen. Je näher Produktion und Verbrauch beieinanderliegen, desto wirtschaftlicher kann die Nutzung der Energie oft sein.

    Oft wird zunächst geprüft, ob innerhalb eines Gebäudes ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) umgesetzt werden kann. Bei Neubauten kann ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) häufig wirtschaftlich sinnvoll sein, da die notwendige Messinfrastruktur bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden kann.

    Bei bestehenden Gebäuden ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) dagegen häufig einfacher umzusetzen. Hier darf das öffentliche Verteilnetz genutzt werden, um mehr Teilnehmende erreichen zu können. Zudem sind keine umfassenden Anpassungen an der bestehenden Messinfrastruktur notwendig. Für die Regelung können beispielsweise Adapter eingesetzt werden, die Echtzeitdaten der einzelnen Messpunkte erfassen und diese einem Energiemanagementsystem (EMS) zur Verfügung stellen, so können Geräte eingeschaltet werden und gebäudeübergreifend können Optimierungen vorgenommen werden.

    Sobald ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) besteht, kann zusätzlich geprüft werden, ob eine Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sinnvoll ist. Dadurch können mehrere Gebäude oder Areale miteinander verbunden werden und überschüssige Energie kann innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde genutzt werden. Auch einzelne Mieter:innen aus einem Mehrfamilienhaus können eigenständig bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mitmachen, ohne dies mit der Vermieterin besprochen zu haben.

    In der Praxis ergibt sich daraus oft eine einfache Reihenfolge: Zuerst wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) genutzt. Entsteht dabei ein Überschuss, kann dieser innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.

    Ja. Energiegemeinschaften lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren. Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können flexibel miteinander verbunden werden.

    In der Praxis kann die Nutzung der Energie stufenweise organisiert werden:

    1. Zuerst wird die Energie im eigenen Gebäude oder Betrieb genutzt.
    2. Anschliessend wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) genutzt (falls vorhanden).
    3. Entsteht ein Überschuss, kann dieser innerhalb eines virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) (falls vorhanden) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
    4. Besteht weiterhin ein Energieüberschuss, kann dieser innerhalb einer lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) (falls vorhanden) vermarktet werden.
    5. Erst, wenn auch dort keine zusätzliche Nachfrage besteht oder eine zu geringe Nachfrage, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) verkauft.

    Neben den gesetzlich geregelten Modellen für Energiegemeinschaften, wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), bieten viele Elektrizitätswerke, wie z. B. die Stadtwerke Winterthur, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) oder die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz), eigene Praxismodelle an.

    Bei diesen Praxismodellen übernimmt das Elektrizitätswerk bestimmte Aufgaben, die normalerweise innerhalb einer Energiegemeinschaft organisiert werden müssten. Dazu gehören beispielsweise die Messung der Stromflüsse, die Verrechnung des lokal produzierten Stroms zwischen den Teilnehmenden oder das Inkasso.

    Die Praxismodelle der Elektrizitätswerke können den administrativen Aufwand reduzieren und die Umsetzung einer Energiegemeinschaft vereinfachen. Welche Leistungen angeboten werden, hängt jedoch vom jeweiligen Elektrizitätswerk ab. Zudem ist kein Elektrizitätswerk verpflichtet, ein Praxismodell anzubieten.

    Da die Praxismodelle nicht schweizweit einheitlich geregelt sind, lohnt es sich, die lokalen Möglichkeiten zu prüfen. So kann für jedes Projekt das technisch, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvollste Modell gewählt werden.

    Abbildungen

    Bildquellen

    1. Bild 1Eigene Darstellung der engitec AG | Die Verwendung und Weiterverbreitung sind unter Quellenangabe gestattet.
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