Was ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?
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    Energiegemeinschaften· 18 Min.

    Was ist eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)?

    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht die gemeinsame Nutzung von lokal produziertem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde. Dabei wird das bestehende Stromverteilnetz genutzt, um überschüssige Energie an andere Teilnehmende weiterzugeben. Erst wenn der Strom innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft nicht mehr genutzt werden kann, wird er in das übergeordnete Stromnetz eingespeist und gemäss den geltenden Vergütungssätzen abgegolten.

    Carlos Lindner
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    Carlos Lindner
    Veröffentlicht ·Aktualisiert ·18 Min. Lesezeit

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht den Austausch von lokal produziertem Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde.
    • Mehrere Erzeugungsanlagen, Energiespeicher und Endverbraucher können sich zusammenschliessen und Strom untereinander handeln.
    • Alle Teilnehmenden müssen im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers (VNB) angeschlossen sein.
    • Die Produktionsleistung muss mindestens 5 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Einheiten betragen.
    • Auf die Netznutzung wird ein Rabatt gewährt: maximal 40 % ohne Spannungstransformation, maximal 20 % mit Transformator.
    • Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) steht nicht nur einzelnen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern offen. Auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können Teil einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft werden. Dadurch lässt sich die gemeinsame Nutzung von lokal erzeugtem Strom über mehrere Gebäude, Areale oder Quartiere hinweg ausweiten.
    • Die Messung erfolgt über die Zähler des Verteilnetzbetreibers. Bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können ihre bestehende Messinfrastruktur weiter nutzen. Für die Abrechnung innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist jedoch ein Bilanzzähler erforderlich, welcher vom Elektrizitätswerk bereitgestellt wird.
    • Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) unterscheidet zwischen Stromproduzenten und Stromkonsumenten als Teilnehmerrollen.
    • Die direkten Kosteneinsparungen sind geringer als bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV), dafür ist die Systemgrenze deutlich grösser.
    • Energiegemeinschaften wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können stufenweise miteinander kombiniert werden.

    Mit dem Ausbau von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und intelligenten Messsystemen verändert sich die Energieversorgung grundlegend. Strom wird heute zunehmend dort produziert, wo Menschen wohnen, arbeiten und Energie verbrauchen. Gebäude entwickeln sich damit von reinen Energieverbrauchern zu aktiven Bestandteilen des Energiesystems.

    Während ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) die gemeinsame Nutzung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes ermöglicht und ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) mehrere Gebäude miteinander verbindet, geht die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) einen entscheidenden Schritt weiter. Sie ermöglicht den Austausch von Energie über ganze Quartiere oder Gemeinden hinweg. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, lokal erzeugte Energie dort zu nutzen, wo sie gerade benötigt wird.

    Innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können mehrere Energieerzeugungsanlagen, Batteriespeicher und Endverbraucherinnen und Endverbraucher Energie miteinander austauschen und handeln. Die Verteilung erfolgt dabei nicht über neue private Stromleitungen, sondern über das bestehende öffentliche Verteilnetz. Die Energie wird den einzelnen Teilnehmenden bilanziell zugeordnet. Das bedeutet, dass die Energieflüsse rechnerisch erfasst und verteilt werden, während der physische Strom weiterhin den Gesetzen der Physik und den vorhandenen Netzstrukturen folgt.

    Dadurch entsteht ein lokaler Energiemarkt, in dem überschüssige Energie innerhalb der Gemeinschaft genutzt werden kann, bevor sie in übergeordnete Netzebenen eingespeist wird. Eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus kann so beispielsweise einen Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft versorgen, während ein Batteriespeicher überschüssige Energie für die Abendstunden speichert. Dadurch werden neue Formen der Zusammenarbeit und innovative Energielösungen möglich.

    Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) stellt damit die derzeit weitreichendste Form einer Energiegemeinschaft dar. Sie erweitert die Möglichkeiten der lokalen Energieversorgung deutlich über die Grenzen einzelner Gebäude hinaus und schafft die Grundlage für eine stärkere regionale Nutzung erneuerbarer Energien.

    Welche technischen Voraussetzungen gelten für eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft?

    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) erweitert die gemeinsame Nutzung von Energie über einzelne Gebäude hinaus. Neu kann sich eine ganze Gemeinde zu einer Energiegemeinschaft organisieren. Damit eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft gebildet werden kann, müssen alle teilnehmenden Endverbraucherinnen und Endverbraucher sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen und Energiespeichern im Netzgebiet desselben Elektrizitätswerks angeschlossen sein.

    Die Verteilung der Energie innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft erfolgt über das bestehende öffentliche Verteilnetz.

    Die Zuordnung der erzeugten und verbrauchten Energie erfolgt dabei bilanziell auf Grundlage der Messdaten des Elektrizitätswerks. «Bilanziell» bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Energieflüsse rechnerisch den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet werden, während der physische Strom weiterhin den Gesetzen der Physik und den vorhandenen Netzstrukturen folgt.

    Bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können Teil einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) werden. Grundsätzlich können sich Endverbraucherinnen und Endverbraucher, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen und Energiespeichern zu einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft zusammenschliessen. Die Energieerzeugungsanlagen und Energiespeicher stellen dabei die technische Grundlage für die lokale Erzeugung, Speicherung und gemeinsame Nutzung von Energie dar.

    Die installierte Leistung der teilnehmenden Energieerzeugungsanlagen muss mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Einheiten betragen. Damit wird sichergestellt, dass die lokale Energieproduktion einen relevanten Beitrag zur Versorgung innerhalb der Gemeinschaft leistet.

    Grundlage für den Betrieb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft sind intelligente Messsysteme sowie die Messdaten des Elektrizitätswerks. Sie ermöglichen die Erfassung der Energieflüsse und bilden die Basis für die Zuordnung, Verrechnung und Abrechnung der innerhalb der Gemeinschaft gehandelten Energie.

    Die Messung erfolgt über die Messeinrichtungen des Elektrizitätswerks. Bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) können ihre bestehende Messinfrastruktur grundsätzlich weiter nutzen. Für die Abrechnung innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist jedoch ein Bilanzzähler erforderlich, welcher vom Elektrizitätswerk beziehungsweise vom Verteilnetzbetreiber bereitgestellt wird.

    Wer kann an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) teilnehmen?

    Grundsätzlich können Endverbraucherinnen und Endverbraucher, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Betreiberinnen und Betreiber von Energieerzeugungsanlagen und Energiespeichern an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie sich im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers befinden und die gesetzlichen Anforderungen für eine Teilnahme erfüllen.

    Rollen und Verantwortlichkeiten in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft

    Innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) übernehmen Erzeuger, Endverbraucher, Energiespeicher, Dienstleister und Verteilnetzbetreiber unterschiedliche Aufgaben. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Rollen und Verantwortlichkeiten.

    Wie funktioniert eine lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in der Praxis?

    Die Abbildung unten zeigt vereinfacht die Systemgrenze einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Diese ist in der Grafik rot dargestellt. Innerhalb dieser Grenze können mehrere Gebäude, Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicher und Endverbraucherinnen beziehungsweise Endverbraucher Energie miteinander handeln und gemeinsam nutzen. Der Preis für die gehandelte Energie kann je nach Ziel eigenständig mit den Beteiligten festgelegt werden, hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben.

    Grafik einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft mit gebäudeübergreifender Nutzung von Solarstrom innerhalb desselben Netzgebiets.
    Abbildung 1·Grafik einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft mit gebäudeübergreifender Nutzung von Solarstrom innerhalb desselben Netzgebiets.

    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) kann verschiedene Formen von Energiegemeinschaften miteinander verbinden. So können beispielsweise Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), in der Grafik gelb dargestellt, oder virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV), in der Grafik braun dargestellt, Teil einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft sein. Auch einzelne Gebäude, Energieerzeugungsanlagen oder Energiespeicher können direkt an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft teilnehmen.

    Die Messung der Energieflüsse erfolgt über die Messeinrichtungen des Verteilnetzbetreibers beziehungsweise des Elektrizitätswerks. Diese erfassen sowohl den Stromverbrauch als auch die lokal erzeugte Energie der einzelnen Teilnehmenden. Auf Grundlage dieser Messdaten wird bilanziell ermittelt, wie viel Energie innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft erzeugt, verbraucht und gehandelt wird.

    Für die Abrechnung sind grundsätzlich zwei Modelle möglich. In der ersten Variante stellt das Elektrizitätswerk den Teilnehmenden weiterhin die Rechnung für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sowie für Netznutzung und Messkosten. Zusätzlich erstellt die Betreiberin oder der Betreiber der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft eine separate Abrechnung für die innerhalb der Gemeinschaft gehandelte Energie.

    In der zweiten Variante erhält die Betreiberin oder der Betreiber der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft eine Sammelrechnung des Elektrizitätswerks. Diese wird anschliessend innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt und zusammen mit der Abrechnung der lokal gehandelten Energie an die einzelnen Teilnehmenden weiterverrechnet.

    In der Praxis übernehmen häufig spezialisierte Dienstleister die operativen Aufgaben innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung der Energiedaten, die Erstellung der Abrechnungen, die Kommunikation mit dem Elektrizitätswerk sowie die Betreuung der teilnehmenden Personen und Unternehmen.

    Nächster Schritt

    Welche Energiegemeinschaft passt zu Ihrer Liegenschaft?

    Ob Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Die optimale Lösung hängt von Ihrer Liegenschaft, dem Stromverbrauch und den technischen Rahmenbedingungen ab. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und zeigen auf, welches Modell für Ihre Situation am besten geeignet ist.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, lokal produzierten Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde zwischen mehreren Teilnehmenden zu handeln und zu nutzen. Produzenten, Speicherbetreiber und Stromverbraucher können so Teil eines gemeinsamen regionalen Energiesystems werden.

    Dadurch ergeben sich verschiedene Vorteile:

    • Lokal produzierter Strom kann innerhalb eines grösseren geografischen Gebiets genutzt werden, beispielsweise innerhalb eines Quartiers oder einer ganzen Gemeinde.

    • Eine Gemeinde kann somit bewusst eine eigene Energiepolitik ausarbeiten.

    • Die potenzielle Abnahme von lokal produziertem Strom ist deutlich höher als bei kleineren Energiegemeinschaften.

    • Bestehende Gebäude, Solaranlagen und Energiespeicher können einfacher miteinander über ein Energiemanagementsystem vernetzt werden.

    • Die lokale Nutzung erneuerbarer Energie wird gestärkt.

    • Solaranlagen und andere Energieerzeugungsanlagen erhalten zusätzliche Möglichkeiten, ihren Strom lokal zu vermarkten, was die Wirtschaftlichkeit verbessern kann.

    Die direkten Kosteneinsparungen für einzelne Teilnehmende sind in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in der Regel geringer als bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Dafür ist die mögliche Systemgrenze deutlich grösser, wodurch lokal produzierter Strom in einem wesentlich grösseren Gebiet genutzt werden kann.

    Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist damit ein wichtiger Baustein für den Aufbau regionaler Strommärkte sowie für eine stärker vernetzte und dezentrale Energieversorgung. Dadurch können auch neue und innovative Energiekonzepte umgesetzt werden.

    In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) werden die Stromflüsse über die Messeinrichtungen des Verteilnetzbetreibers (VNB) erfasst und anschliessend innerhalb der Gemeinschaft bilanziell zugeordnet und abgerechnet.

    Der Verteilnetzbetreiber misst den Stromverbrauch sowie die Stromproduktion der einzelnen Teilnehmenden. Auf Grundlage dieser Messdaten wird berechnet, wie viel lokal erzeugter Strom innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) genutzt wird und welcher Anteil aus dem öffentlichen Stromnetz stammt.

    Der lokal produzierte Strom wird innerhalb der Gemeinschaft rechnerisch den einzelnen Teilnehmenden zugewiesen.

    Für die Abrechnung sind grundsätzlich zwei Modelle möglich:

    1. In der ersten Variante stellt das Elektrizitätswerk den Teilnehmenden weiterhin die Rechnung für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sowie für Netznutzung und Messkosten. Zusätzlich erstellt die Betreiberin oder der Betreiber der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft eine separate Abrechnung für die innerhalb der Gemeinschaft gehandelte Energie.
    2. In der zweiten Variante erhält die Betreiberin oder der Betreiber der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft eine Sammelrechnung des Elektrizitätswerks. Diese wird innerhalb der Gemeinschaft aufgeteilt und zusammen mit der Abrechnung der lokal gehandelten Energie an die einzelnen Teilnehmenden weiterverrechnet.

    In der Praxis übernimmt häufig ein externer Dienstleister die Abrechnung, das Inkasso sowie die Verwaltung der Energiedaten innerhalb der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft. Oft werden zusätzlich die Kommunikation mit dem Elektrizitätswerk sowie die Betreuung der Teilnehmenden übernommen.

    In vielen Projekten hat es sich bewährt, Energiegemeinschaften schrittweise aufzubauen. Ziel ist es dabei, lokal produzierte Energie möglichst nahe am Ort der Produktion zu nutzen. Je näher Produktion und Verbrauch beieinanderliegen, desto wirtschaftlicher kann die Nutzung der Energie oft sein.

    Oft wird zunächst geprüft, ob innerhalb eines Gebäudes ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) umgesetzt werden kann. Bei Neubauten kann ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) häufig wirtschaftlich sinnvoll sein, da die notwendige Messinfrastruktur bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden kann.

    Bei bestehenden Gebäuden ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) dagegen häufig einfacher umzusetzen. Hier darf das öffentliche Verteilnetz genutzt werden, um mehr Teilnehmende erreichen zu können. Zudem sind keine umfassenden Anpassungen an der bestehenden Messinfrastruktur notwendig. Für die Regelung können beispielsweise Adapter eingesetzt werden, die Echtzeitdaten der einzelnen Messpunkte erfassen und diese einem Energiemanagementsystem (EMS) zur Verfügung stellen, so können Geräte eingeschaltet werden und gebäudeübergreifend können Optimierungen vorgenommen werden.

    Sobald ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) besteht, kann zusätzlich geprüft werden, ob eine Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sinnvoll ist. Dadurch können mehrere Gebäude oder Areale miteinander verbunden werden und überschüssige Energie kann innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde genutzt werden. Auch einzelne Mieter:innen aus einem Mehrfamilienhaus können eigenständig bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mitmachen, ohne dies mit der Vermieterin besprochen zu haben.

    In der Praxis ergibt sich daraus oft eine einfache Reihenfolge: Zuerst wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) genutzt. Entsteht dabei ein Überschuss, kann dieser innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.

    Ja. Energiegemeinschaften lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren. Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können flexibel miteinander verbunden werden.

    In der Praxis kann die Nutzung der Energie stufenweise organisiert werden:

    1. Zuerst wird die Energie im eigenen Gebäude oder Betrieb genutzt.
    2. Anschliessend wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) genutzt (falls vorhanden).
    3. Entsteht ein Überschuss, kann dieser innerhalb eines virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) (falls vorhanden) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
    4. Besteht weiterhin ein Energieüberschuss, kann dieser innerhalb einer lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) (falls vorhanden) vermarktet werden.
    5. Erst, wenn auch dort keine zusätzliche Nachfrage besteht oder eine zu geringe Nachfrage, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) verkauft.

    Neben den gesetzlich geregelten Modellen für Energiegemeinschaften, wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), bieten viele Elektrizitätswerke, wie z. B. die Stadtwerke Winterthur, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) oder die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz), eigene Praxismodelle an.

    Bei diesen Praxismodellen übernimmt das Elektrizitätswerk bestimmte Aufgaben, die normalerweise innerhalb einer Energiegemeinschaft organisiert werden müssten. Dazu gehören beispielsweise die Messung der Stromflüsse, die Verrechnung des lokal produzierten Stroms zwischen den Teilnehmenden oder das Inkasso.

    Die Praxismodelle der Elektrizitätswerke können den administrativen Aufwand reduzieren und die Umsetzung einer Energiegemeinschaft vereinfachen. Welche Leistungen angeboten werden, hängt jedoch vom jeweiligen Elektrizitätswerk ab. Zudem ist kein Elektrizitätswerk verpflichtet, ein Praxismodell anzubieten.

    Da die Praxismodelle nicht schweizweit einheitlich geregelt sind, lohnt es sich, die lokalen Möglichkeiten zu prüfen. So kann für jedes Projekt das technisch, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvollste Modell gewählt werden.

    Abbildungen

    Bildquellen

    1. Bild 1Eigene Darstellung der engitec AG | Die Verwendung und Weiterverbreitung sind unter Quellenangabe gestattet.
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