
Wie wird die Minimalvergütung für Solarstrom in der Schweiz berechnet?
Die gesetzliche Minimalvergütung soll sicherstellen, dass Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 150 kWp auch bei tiefen Marktpreisen eine Mindestvergütung für ihren eingespeisten Solarstrom erhalten. Damit soll die Wirtschaftlichkeit kleinerer und mittlerer Solaranlagen besser abgesichert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Minimalvergütung berechnet wird, welche Vergütung für Ihre Anlage gilt und was sich ab dem 1. Januar 2027 verändert.

Wer Solarstrom produziert, kann je nach Auslegung der Solaranlage nicht die gesamte erzeugte Energie selbst nutzen. Der überschüssige Solarstrom wird deshalb in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Für diese Energie erhalten Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer eine Vergütung.
Während diese Vergütung in den vergangenen Jahren häufig auf festen Einspeisetarifen basierte, entwickelt sich das Vergütungssystem zunehmend in Richtung marktbasierter Vergütungen. Ziel dieser Entwicklung ist es, Anreize zu schaffen, Solarstrom möglichst direkt vor Ort zu nutzen, zwischenzuspeichern oder lokal zu vermarkten. Die Vergütung orientiert sich deshalb immer stärker am Markt.
Um kleinere Solaranlagen vor sehr tiefen Marktpreisen zu schützen und gleichzeitig Investitionssicherheit zu schaffen, wurde für Anlagen bis 150 kWp eine gesetzliche Minimalvergütung eingeführt.
Diese Minimalvergütung soll Anlagenbetreibende vor sehr tiefen Vergütungen schützen und gleichzeitig Anreize setzen, Solarstrom möglichst lokal zu nutzen, in Batteriespeichern zwischenzuspeichern oder innerhalb von Energiegemeinschaften zu vermarkten.
Ein Beschluss mit weitreichenden Auswirkungen
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr der quartalsweise Referenzmarktpreis, sondern der stündliche Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung massgebend sein soll. Dadurch wird die Vergütung noch stärker vom tatsächlichen Strommarkt abhängig. Mit diesem Entscheid verändert sich auch die Funktionsweise der Minimalvergütung grundlegend.
Was sich dabei konkret verändert, erläutere ich im Artikel «Was verändert sich bei der Vergütung von Solarstrom am 1. Januar 2027 in der Schweiz?». Wie der quartalsweise gemittelte Referenzmarktpreis funktioniert, erfahren Sie im Artikel «Wie funktioniert die Vergütung von Solarstrom nach dem quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis?».
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie für Ihre Photovoltaikanlage die geltende Minimalvergütung berechnen können und welche Minimalvergütung für Ihre Anlage sowohl im Jahr 2026 als auch ab 2027 relevant ist.
• Photovoltaikanlagen bis 30 kWp erhalten eine gesetzliche Minimalvergütung von 6 Rp./kWh.
• Für Photovoltaikanlagen zwischen 30 kWp und 150 kWp kann die Minimalvergütung anhand einer abgeleiteten Formel ermittelt werden.
• Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 150 kWp haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Minimalvergütung
Wie wird die Minimalvergütung berechnet?

Die Grafik zeigt, wie sich die gesetzliche Minimalvergütung in Abhängigkeit von der Grösse einer Photovoltaikanlage entwickelt. Auf der horizontalen Achse ist die Anlagenleistung in kWp dargestellt, auf der vertikalen Achse die entsprechende Minimalvergütung in Rp. pro kWh.
Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp gilt eine feste Minimalvergütung von 6 Rp./kWh. In diesem Leistungsbereich bleibt die Vergütung unabhängig von der Anlagengrösse konstant. Dies betrifft insbesondere die meisten Einfamilienhäuser sowie kleinere und mittlere Mehrfamilienhäuser.
Ab einer Anlagengrösse von mehr als 30 kWp nimmt die Minimalvergütung mit zunehmender Anlagengrösse kontinuierlich ab. Dadurch erhalten grössere Anlagen eine tiefere Minimalvergütung pro eingespeister kWh als kleinere Anlagen. Eine Photovoltaikanlage mit 50 kWp erhält beispielsweise eine Minimalvergütung von 3.6 Rp./kWh, während diese bei einer Anlage mit 100 kWp noch 1.8 Rp./kWh beträgt.
Für Photovoltaikanlagen zwischen 30 kWp und 150 kWp kann die Minimalvergütung mit einer einfachen Formel berechnet werden. Die nachfolgende Darstellung zeigt den Zusammenhang zwischen Anlagengrösse und Minimalvergütung sowie die zugrunde liegende Berechnung.

Minimalvergütung nach Anlagengrösse
| Anlagengrösse | Spalte 2 |
|---|---|
| 10 kWp | 6.0 Rp./kWh |
| 30 kWp | 6.0 Rp./kWh |
| 50 kWp | 3.6 Rp./kWh |
| 75 kWp | 2.4 Rp./kWh |
| 100 kWp | 1.8 Rp./kWh |
| 150 kWp | 1.2 Rp./kWh |
Eine Solaranlage lohnt sich mit so wenig Vergütung doch gar nicht mehr, oder?
Diese Frage höre ich in letzter Zeit sehr häufig. Auf den ersten Blick wirken Vergütungen von wenigen Rappen pro Kilowattstunde tatsächlich wenig attraktiv. Dabei wird jedoch oft vergessen, dass sich die Minimalvergütung ausschliesslich auf den Solarstrom bezieht, der weder selbst genutzt, gespeichert noch lokal vermarktet werden kann.
Der wirtschaftlich wichtigste Teil einer Solaranlage ist heute nicht mehr die Einspeisevergütung, sondern die lokale Nutzung des erzeugten Stroms. Jede Kilowattstunde, die direkt im Gebäude genutzt wird, ersetzt Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Da der Strombezug in der Regel deutlich teurer ist als die Vergütung für eingespeisten Solarstrom, ist der Eigenverbrauch heute meist der wichtigste Hebel für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.
Zusätzlich bestehen heute verschiedene Möglichkeiten, Solarstrom lokal zu vermarkten. Über Energiegemeinschaften kann überschüssiger Solarstrom beispielsweise direkt an Nachbarn, innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb einer Gemeinde verkauft werden. Wie lokal produzierter Strom gemeinsam genutzt werden kann, habe ich im Artikel «Wie können wir lokal produzierten Strom gemeinsam in der Schweiz nutzen?» aufgezeigt. Welche Erlöse dabei möglich sind, erläutere ich im Artikel «Wie viel verdiene ich mit dem lokalen Verkauf von Solarstrom?».
Eine Solaranlage kann sich deshalb auch bei tiefen Einspeisevergütungen weiterhin lohnen – vorausgesetzt, sie wird sinnvoll geplant und der erzeugte Solarstrom möglichst effizient genutzt.
Unsicher, welche Vergütung für Ihre Anlage gilt?
Die Vergütung von Solarstrom wird zunehmend komplexer. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen auf Ihre bestehende oder geplante Photovoltaikanlage zu beurteilen.
Fragen und Antworten zu diesem Thema
Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp beträgt die gesetzliche Minimalvergütung 6 Rp./kWh. Bei Anlagen zwischen 30 kWp und 150 kWp sinkt die Minimalvergütung mit zunehmender Anlagengrösse. Für Anlagen über 150 kWp besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Minimalvergütung.
Für Anlagen zwischen 30 kWp und 150 kWp kann die Minimalvergütung mit der Formel 180 geteilt durch die Anlagenleistung in kWp berechnet werden. Eine Anlage mit 50 kWp erhält beispielsweise eine Minimalvergütung von 3.6 Rp./kWh.
Nein. Die gesetzliche Minimalvergütung gilt nur für Photovoltaikanlagen bis 150 kWp. Für grössere Anlagen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Minimalvergütung.
Ja. Die gesetzliche Minimalvergütung bleibt bestehen. Neu wird sie jedoch nicht mehr als fixer Vergütungssatz ausbezahlt, sondern über eine sogenannte Differenzvergütung sichergestellt. Die neue Differenzvergütung fördert den Eigenverbrauch und die lokale Nutzung von Solarstrom. Dadurch werden die Stromnetze entlastet und erneuerbare Energien effizienter integriert. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel «Wie funktioniert die Differenzvergütung ab dem 1. Januar 2027?».
Ja. Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt heute nicht mehr nur von der Einspeisevergütung ab. Der grösste finanzielle Nutzen entsteht häufig durch den Eigenverbrauch, also die direkte Nutzung des Solarstroms im eigenen Gebäude. Je nach Gebäudetyp, Verbrauchsprofil und Strompreis liegen typische Amortisationszeiten heute oft zwischen 3 und 9 Jahren. Je höher der Eigenverbrauch und die lokale Nutzung oder Vermarktung des Solarstroms, desto schneller amortisiert sich die Investition.