Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?
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    Energiegemeinschaften· 18 Min.

    Was ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)?

    Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es mehreren Parteien, Solarstrom gemeinsam zu nutzen, auch wenn keine gemeinsame private Messinfrastruktur vorhanden ist. Die Zuordnung des Stroms erfolgt über intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, sowie über die Messdaten des Eleketriziätswerkes. Dadurch können auch bestehende Gebäude lokal produzierten Solarstrom gemeinsam nutzen und ihren Eigenverbrauch erhöhen.

    Carlos Lindner
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    Carlos Lindner
    Veröffentlicht ·Aktualisiert ·18 Min. Lesezeit

    • Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es, lokal produzierten Strom über mehrere Gebäude oder Grundstücke hinweg gemeinsam zu nutzen.
    • Die Verbindung erfolgt über das öffentliche Stromverteilnetz. Alle Teilnehmenden müssen über denselben Verknüpfungspunkt (VP) angeschlossen sein. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Verteilkasten des Energieversorgers im öffentlichen Raum. Diese sind häufig am Strassenrand zu finden und meist als graue Betonkästen erkennbar.
    • Im Unterschied zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist keine physische Verbindung über denselben Netzanschlusspunkt erforderlich.
    • Die Messeinrichtungen des Verteilnetzbetreibers können genutzt werden — eine eigene Messinfrastruktur ist nicht zwingend notwendig.
    • Die Produktionsleistung muss mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Einheiten betragen.
    • Mehrere Endverbraucher, darunter auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV), können sich zu einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zusammenschliessen. Die bestehende Messinfrastruktur kann dabei weiter genutzt werden.
    • Die Teilnahme ist freiwillig. Einzelne Einheiten können sich gegen eine Teilnahme entscheiden. Da die Messdaten der Smart Meter des Elektrizitätswerks genutzt werden, sind meist keine aufwendigen Umbauten an der Elektroverteilung erforderlich.
    • Die interne Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Messdaten des Elektrizitätswerks. Dieses stellt eine entsprechende Datenschnittstelle zur Verfügung. Die Daten können entweder selbst für die Abrechnung genutzt oder einem spezialisierten Dienstleister zur Verfügung gestellt werden.
    • Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) eignet sich besonders für bestehende Gebäude.
    • Energiegemeinschaften wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können stufenweise miteinander kombiniert werden.

    Mit dem Ausbau der Photovoltaik produzieren immer mehr Gebäude einen Teil ihres Stroms selbst. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht die gemeinsame Nutzung dieser Energie innerhalb eines Gebäudes oder Areals. Seine Anwendungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt, da sich alle Teilnehmenden hinter demselben Netzanschlusspunkt (NAP) befinden müssen. Der Netzanschlusspunkt bildet die Schnittstelle zwischen dem privaten Stromnetz eines Gebäudes und dem öffentlichen Stromnetz des Energieversorgers.

    Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) erweitert dieses Prinzip. Er wurde mit den Anpassungen des Energie- und Stromrechts per 1. Januar 2025 eingeführt. Dadurch können mehrere Parteien lokal produzierten Strom gemeinsam nutzen, auch wenn sie nicht über denselben Netzanschlusspunkt (NAP) angeschlossen sind.

    Die Verbindung zwischen den beteiligten Gebäuden erfolgt über das öffentliche Stromverteilnetz bis zu einem gemeinsamen Verknüpfungspunkt (VP). Alle Teilnehmenden müssen über denselben Verknüpfungspunkt (VP) angeschlossen sein. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Verteilkasten des Energieversorgers im öffentlichen Raum. Diese sind häufig am Strassenrand zu finden und meist als graue Betonkästen erkennbar.

    Grundlage für die Zuordnung und Abrechnung der Energie bilden intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, welche vom Elektrizitätswerk installiert werden. Sie erfassen die Stromproduktion und den Stromverbrauch digital und stellen die erforderlichen Messdaten zur Verfügung.

    Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) schliesst damit eine wichtige Lücke zwischen dem klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG). Er ermöglicht die gemeinsame Nutzung von Solarstrom über mehrere benachbarte Gebäude hinweg und schafft die Grundlage für eine stärkere lokale Nutzung erneuerbarer Energie. Dadurch werden gebäudeübergreifende Eigenverbrauchsoptimierungen möglich, was das Stromnetz entlasten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen verbessern kann.

    Welche technischen Voraussetzungen gelten für einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch?

    Im Gegensatz zum klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) müssen wie oben beschrieben sich die teilnehmenden Einheiten eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) nicht hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Die Verbindung zwischen den beteiligten Gebäuden erfolgt über das öffentliche Stromverteilnetz.

    Voraussetzung ist jedoch, dass alle teilnehmenden Stromerzeuger und Endverbraucher über denselben Verknüpfungspunkt (VP) im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers (VNB) angeschlossen sind. Der Verknüpfungspunkt befindet sich in der Regel in einer Verteilkabine des Energieversorgers. Diese stehen häufig im öffentlichen Raum, beispielsweise am Strassenrand, und sind meist als graue Betonkästen erkennbar. Manche von ihnen dienen zudem als beliebte Fläche für Plakate, Aufkleber oder Graffiti.

    Die Zuordnung der Energie erfolgt über intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, sowie über die Messdaten des Verteilnetzbetreibers. Dadurch kann die lokal produzierte Energie den einzelnen Teilnehmenden bilanziell zugeordnet werden, ohne dass eine gemeinsame private Messinfrastruktur aufgebaut werden muss.

    Die installierte Leistung der Energieerzeugungsanlage muss mindestens 10 % der gesamten Anschlussleistung aller teilnehmenden Einheiten betragen. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einen relevanten Beitrag zur lokalen Stromversorgung leistet.

    Wer kann an einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) teilnehmen?

    Grundsätzlich können alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher an einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) teilnehmen, sofern sie über denselben Verknüpfungspunkt im Netzgebiet desselben Netzbetreibers angeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Wohnungen in verschiedenen Mehrfamilienhäusern, mehrere Einfamilienhäuser oder mehrere Gewerbebetriebe.

    Im Unterschied zum klassischen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) müssen sich die Teilnehmenden nicht hinter demselben Netzanschlusspunkt (NAP) befinden. Dadurch wird die gemeinsame Nutzung von Solarstrom auch über mehrere Gebäude hinweg einfacher möglich.

    Die Teilnahme an einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist freiwillig. Wer sich gegen eine Teilnahme entscheidet, bezieht seinen Strom weiterhin wie bisher direkt über den Energieversorger.

    Rollen und Verantwortlichkeiten im virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

    Auch innerhalb eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) arbeiten verschiedene Akteure zusammen. Die folgende Übersicht erläutert die Aufgaben von Teilnehmenden, Dienstleistern und Verteilnetzbetreibern.

    Wie funktioniert eine virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) in der Praxis?

    Die folgende Grafik zeigt ein vereinfachtes Beispiel eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV). Zwei Gebäude mit eigenen Netzanschlusspunkten werden über das öffentliche Stromverteilnetz miteinander verbunden. Dadurch kann lokal produzierter Solarstrom gebäudeübergreifend genutzt werden. Überschüsse aus der Photovoltaikanlage des einen Gebäudes stehen somit auch den Bewohnenden oder Nutzenden des anderen Gebäudes zur Verfügung.

    Grafik eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit gemeinsamer Nutzung von Solarstrom zwischen mehreren Gebäuden über das öffentliche Stromverteilnetz.
    Abbildung 1·Grafik eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit gemeinsamer Nutzung von Solarstrom zwischen mehreren Gebäuden über das öffentliche Stromverteilnetz.

    Die pink dargestellten Messeinrichtungen in der Grafik erfassen sowohl den Stromverbrauch der einzelnen Teilnehmenden als auch die Stromproduktion der Photovoltaikanlage. Für die Verbrauchsmessung innerhalb eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) können die Messeinrichtungen des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Dadurch muss in vielen Fällen keine zusätzliche private Messinfrastruktur aufgebaut werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), bei dem eine eigene Messinfrastruktur erforderlich ist.

    Mehrere Endverbraucherinnen und Endverbraucher können sich zu einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zusammenschliessen. Bestehende Messeinrichtungen können dabei weiter genutzt werden, sofern sie die technischen Anforderungen für die Abrechnung erfüllen. Andernfalls muss das Elektrizitätswerk die erforderlichen Messeinrichtungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen bereitstellen. Auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) können sich zu einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) zusammenschliessen und ihre bestehende Messinfrastruktur weiter nutzen.

    Das Elektrizitätswerk muss die für die Abrechnung eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) erforderlichen Messdaten zur Verfügung stellen. Alternativ können die Betreiberinnen und Betreiber eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) einen Teil der Messungen selbst übernehmen und dafür private Messeinrichtungen einsetzen. Auch eine Kombination aus Zählern des Verteilnetzbetreibers und privaten Zählern ist möglich. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass der Verteilnetzbetreiber aus den vorhandenen Messdaten den Bilanzzähler des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) korrekt ermitteln kann. Dieser bildet die Grundlage für die Zuordnung der Energieflüsse sowie für die Abrechnung gegenüber dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV).

    Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber, also dem lokalen Energieversorger, tritt der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) als ein einzelner Endverbraucher auf. Entsprechend erfolgt die Abrechnung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz zentral über die Betreiberin oder den Betreiber beziehungsweise den beauftragten Dienstleister. Allfällige Vergütungen für eingespeisten Solarstrom werden auf demselben Weg abgewickelt.

    Diese Regelung kann insbesondere dann relevant sein, wenn der jährliche Stromverbrauch 100’000 kWh übersteigt und damit grundsätzlich ein Zugang zum freien Strommarkt möglich wird.

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass je nach Netzregion zusätzlich Leistungstarife anfallen können. Massgebend ist dabei nicht die insgesamt bezogene Strommenge, sondern die höchste Leistung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gleichzeitig aus dem Stromnetz bezogen wird. Hohe Lastspitzen können deshalb die Stromkosten erhöhen, selbst wenn der Gesamtverbrauch unverändert bleibt.

    Ein Batteriespeicher kann hier einen Beitrag leisten. Er stellt in Phasen mit hoher Leistungsnachfrage kurzfristig Energie bereit und reduziert dadurch den Leistungsbezug aus dem Stromnetz. Auf diese Weise lassen sich Lastspitzen begrenzen und die damit verbundenen Leistungstarife senken.

    Die interne Verteilung und Abrechnung des Stroms erfolgt anschliessend auf Grundlage der Messdaten. Die einzelnen Teilnehmenden erhalten ihre Stromrechnung in diesem Fall nicht direkt vom Verteilnetzbetreiber, sondern von der Betreiberin oder dem Betreiber beziehungsweise vom beauftragten Dienstleister des virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV).

    Nächster Schritt

    Welche Energiegemeinschaft passt zu Ihrer Liegenschaft?

    Ob Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Die optimale Lösung hängt von Ihrer Liegenschaft, dem Stromverbrauch und den technischen Rahmenbedingungen ab. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten und zeigen auf, welches Modell für Ihre Situation am besten geeignet ist.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen

    Ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ermöglicht es, lokal produzierten Strom über mehrere Gebäude oder Grundstücke hinweg gemeinsam zu nutzen und zwischen den Teilnehmenden abzurechnen.

    Dadurch können verschiedene Vorteile entstehen:

    • Lokal produzierter Strom kann innerhalb eines Quartiers oder einer Nachbarschaft genutzt werden.

    • Bestehende Gebäude können einfacher in eine Energiegemeinschaft eingebunden werden.

    • Die Stromkosten für die Teilnehmenden können oft um 20 % reduziert werden.

    • Die lokale Nutzung erneuerbarer Energie wird gefördert.

    • Bestehende Messinfrastrukturen des Verteilnetzbetreibers (VNB) können genutzt werden.

    • Mehrere Gebäude können ihre Energieversorgung gemeinsam organisieren.

    • Die Wirtschaftlichkeit der Energiesysteme verbessert sich durch einen höheren Eigenverbrauch.

    Der vZEV ist damit ein wichtiger Baustein für die lokale Nutzung erneuerbarer Energie und für den Ausbau von Energiegemeinschaften über einzelne Gebäude hinaus.

    Die Energie in einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) wird auf Grundlage der Messdaten des Verteilnetzbetreibers (VNB) erfasst und anschliessend innerhalb der Energiegemeinschaft abgerechnet.

    Der VNB misst den Energiefluss an den einzelnen Messpunkten der teilnehmenden Gebäude über die bestehenden Stromzähler. Die Messdaten werden anschliessend am sogenannten Verknüpfungspunkt (VP) im Stromnetz virtuell zusammengeführt. Aus Sicht des VNB gilt der vZEV deshalb nach aussen hin als ein einzelner Endverbraucher.

    Für die interne Abrechnung stellt der VNB dem Betreiber oder Dienstleister des vZEV die relevanten Messdaten elektronisch zur Verfügung, beispielsweise über ein Webportal oder im SDAT-Standard. Für die Abrechnung werden in der Regel 15-Minuten-Lastgangdaten der einzelnen Messpunkte verwendet.

    Auf Grundlage dieser Daten wird der lokal produzierte Strom den einzelnen Teilnehmenden innerhalb des vZEV zugeordnet und intern verrechnet. Die Teilnehmenden erhalten ihre Stromrechnung daher in der Regel nicht direkt vom VNB, sondern von der Betreiberin oder dem Betreiber beziehungsweise vom beauftragten Dienstleister des vZEV.

    In vielen Projekten hat es sich bewährt, Energiegemeinschaften schrittweise aufzubauen. Ziel ist es dabei, lokal produzierte Energie möglichst nahe am Ort der Produktion zu nutzen. Je näher Produktion und Verbrauch beieinanderliegen, desto wirtschaftlicher kann die Nutzung der Energie oft sein.

    Oft wird zunächst geprüft, ob innerhalb eines Gebäudes ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) umgesetzt werden kann. Bei Neubauten kann ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) häufig wirtschaftlich sinnvoll sein, da die notwendige Messinfrastruktur bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden kann.

    Bei bestehenden Gebäuden ist ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) dagegen häufig einfacher umzusetzen. Hier darf das öffentliche Verteilnetz genutzt werden, um mehr Teilnehmende erreichen zu können. Zudem sind keine umfassenden Anpassungen an der bestehenden Messinfrastruktur notwendig. Für die Regelung können beispielsweise Adapter eingesetzt werden, die Echtzeitdaten der einzelnen Messpunkte erfassen und diese einem Energiemanagementsystem (EMS) zur Verfügung stellen, so können Geräte eingeschaltet werden und gebäudeübergreifend können Optimierungen vorgenommen werden.

    Sobald ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) besteht, kann zusätzlich geprüft werden, ob eine Teilnahme an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) sinnvoll ist. Dadurch können mehrere Gebäude oder Areale miteinander verbunden werden und überschüssige Energie kann innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde genutzt werden. Auch einzelne Mieter:innen aus einem Mehrfamilienhaus können eigenständig bei einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) mitmachen, ohne dies mit der Vermieterin besprochen zu haben.

    In der Praxis ergibt sich daraus oft eine einfache Reihenfolge: Zuerst wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) genutzt. Entsteht dabei ein Überschuss, kann dieser innerhalb einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.

    Ja. Energiegemeinschaften lassen sich grundsätzlich miteinander kombinieren. Modelle wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) können flexibel miteinander verbunden werden.

    In der Praxis kann die Nutzung der Energie stufenweise organisiert werden:

    1. Zuerst wird die Energie im eigenen Gebäude oder Betrieb genutzt.
    2. Anschliessend wird der lokal produzierte Strom innerhalb eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) genutzt (falls vorhanden).
    3. Entsteht ein Überschuss, kann dieser innerhalb eines virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) (falls vorhanden) weiteren Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden.
    4. Besteht weiterhin ein Energieüberschuss, kann dieser innerhalb einer lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) (falls vorhanden) vermarktet werden.
    5. Erst, wenn auch dort keine zusätzliche Nachfrage besteht oder eine zu geringe Nachfrage, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an den lokalen Verteilnetzbetreiber (VNB) verkauft.

    Neben den gesetzlich geregelten Modellen für Energiegemeinschaften, wie dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), dem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG), bieten viele Elektrizitätswerke, wie z. B. die Stadtwerke Winterthur, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) oder die Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (ewz), eigene Praxismodelle an.

    Bei diesen Praxismodellen übernimmt das Elektrizitätswerk bestimmte Aufgaben, die normalerweise innerhalb einer Energiegemeinschaft organisiert werden müssten. Dazu gehören beispielsweise die Messung der Stromflüsse, die Verrechnung des lokal produzierten Stroms zwischen den Teilnehmenden oder das Inkasso.

    Die Praxismodelle der Elektrizitätswerke können den administrativen Aufwand reduzieren und die Umsetzung einer Energiegemeinschaft vereinfachen. Welche Leistungen angeboten werden, hängt jedoch vom jeweiligen Elektrizitätswerk ab. Zudem ist kein Elektrizitätswerk verpflichtet, ein Praxismodell anzubieten.

    Da die Praxismodelle nicht schweizweit einheitlich geregelt sind, lohnt es sich, die lokalen Möglichkeiten zu prüfen. So kann für jedes Projekt das technisch, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvollste Modell gewählt werden.

    Abbildungen

    Bildquellen

    1. Bild 1Eigene Darstellung der engitec AG | Die Verwendung und Weiterverbreitung sind unter Quellenangabe gestattet.
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